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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Naststraße 25
70376 Stuttgart

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Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Verfahrensablauf

Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:

  • Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.

oder

Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:

  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
  • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.

Fristen

Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.

Unterlagen

  • gültige eID-Karte
  • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Sonstiges

Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

Rechtsgrundlage

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

  • § 4 Absatz 4 Nummer 5 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
  • § 6 Absatz 1 Sachliche Zuständigkeit
  • § 7 Örtliche Zuständigkeit
  • § 12 Absatz 4 Elektronischer Identitätsausweis
  • § 20 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Karteninhabers
  • § 21 Absatz 1 Nummer 1 Ungültigkeit
  • § 25 Satz 1 Nummer 7 Verordnungsermächtigung

Personalausweisverordnung (PauswV)

Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes (PassG/PAuswG BW)

Zuständigkeit

eID-Karte-Behörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer eID-Karten-Behörde wahr.

Freigabevermerk

13.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

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