Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfizierten an Corona pro 100.000 Einwohner liegt nun auch im Landkreis Ravensburg seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100. Zum 27.03.2021 beträgt diese 103,0. Damit tritt auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes die sog. Notbremse ab Dienstag, 30.03.2021 mit zahlreichen Verschärfungen im Landkreis in Kraft.
Folgende Regelungen gelten ab Dienstag:
• Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
• Schließung von Sportanlagen (innen und außen) für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen (z.B. Golf) ist weiterhin erlaubt. Es gelten die Kontaktbeschränkungen.
• Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
• Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
• Schließung von Friseurbetrieben und Barbershops. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Friseurbetriebe und Barbershops in der Handwerksrolle eingetragen sind.
• Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts möglich.
Die Notbremse wird wieder aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg fünf Tage in Folge wieder unter dem Wert von 100 liegt.
Darüber hinaus wurde die 7. Corona-Verordnung notverkündet Eine Übersicht mit der aktuellen Verordnung sowie weitere Maßnahme der Gemeinde Kißlegg um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken finden Sie unter folgendem Link: