Leistungen: Gemeidne Kißlegg

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Bildungsangebote und Weiterbildungsanbieter - Zulassung beantragen

Wollen Sie Bildungsmaßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber von Bildungs-, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen anbieten? Dann müssen Sie bei einer fachkundigen Stelle eine Zulassung beantragen. Diese ist sowohl für Sie als Weiterbildungsanbieter als auch für die Bildungsangebote notwendig.

Hinweis: Wie lange Ihre Maßnahmen zugelassen werden, richtet sich nach den voraussichtlichen Entwicklungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Üblich ist eine Befristung auf längstens drei Jahre. Sofern sich die Entwicklung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht wesentlich auf die Maßnahme auswirkt, ist eine Befristung der Zulassung auf längstens fünf Jahre möglich.

Tipp: Weitere Informationen für Bildungsanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Verfahrensablauf

Sie können selbst wählen, von welcher fachkundigen Stelle Sie das Zertifizierungsverfahren durchführen lassen wollen.

Vor Beginn des Prüfverfahrens schließen Sie mit dieser einen Vertrag ab, in dem Sie zusammen die genauen Bedingungen des Verfahrens festlegen. Das sind beispielsweise die erforderliche Unterlagen, Beginn und Dauer des Verfahrens und die Kosten. Klären Sie auch direkt mit der fachkundigen Stelle, welche Angaben und Nachweise Ihr Antrag enthalten muss.

Üblicherweise trifft die fachkundige Stelle eine Auswahl aus Ihrem Weiterbildungsangebot und überprüft und bewertet diese Weiterbildungsmaßnahmen stellvertretend für Ihr Gesamtangebot. Sie entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen und der Prüfung des Angebots. Gibt Sie dem Antrag statt, erhalten Sie eine Zertifizierungsurkunde.

Einmal jährlich wird die fachkundige Stelle Ihr System zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung überprüfen. Änderungen Ihres Angebots müssen Sie der fachkundigen Stelle sofort mitteilen.

Unterlagen

Klären Sie direkt mit der fachkundigen Stelle, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

Kosten

Klären Sie direkt mit der fachkundigen Stelle, welche Kosten für die Zertifizierung entstehen.

Bearbeitungsdauer

Klären Sie direkt mit der fachkundigen Stelle, mit welcher Bearbeitungsdauer Sie rechnen müssen.

Zuständigkeit

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2015 freigegeben.

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