Lebenslagen: Gemeidne Kißlegg

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
RegioTV
Es handelt sich hier um einen Streamingdienst für eine Podiumsdiskussion
Verarbeitungsunternehmen
Regio TV Stuttgart GmbH & Co. KG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ermöglicht uns eine Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Wir sind in durch die Auswertung der gewonnen Daten in der Lage, Informationen über die Nutzung der einzelnen Komponenten unserer Webseite zusammenzustellen. Dies hilft uns dabei unsere Webseite und deren Nutzerfreundlichkeit stetig zu verbessern. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse wird dem Interesse der Nutzer an deren Schutz personenbezogener Daten hinreichend Rechnung getragen.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

-

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zwei Bytes der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers
Die aufgerufene Website
Die Website, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist (Referrer)
Die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen werden
Die Verweildauer auf der Webseite
Die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

365 Tage
Datenempfänger

Regio TV Stuttgart GmbH & Co. KG
Naststraße 25
70376 Stuttgart

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutzbeauftragter@regio-tv.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Jetzt Facebook-Fan werden
1200 Jahre
Jubiläum
Lebenslagen

Hauptbereich

Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter / Selbstständige Beschäftigung

Mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können Sie als Auftraggeber rasch und flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren.

Für sie gelten wesentliche arbeitsrechtliche Bestimmungen nicht, beispielsweise der gesetzliche Kündigungsschutz oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Außerdem fallen weder Sozialversicherungsbeiträge noch Urlaubsentgelt und Krankengeld an.

Sie erhalten als Auftraggeber eine Rechnung für die geleistete Arbeit. Damit entfallen für Sie die An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse und die Versteuerung der Bezüge. Dafür ist jede freie Mitarbeiterin bzw. jeder freie Mitarbeiter selbst verantwortlich.

WICHTIG: Es kommt nicht nur darauf an, ob ein Vertrag als Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Freie Mitarbeit oder ähnlich bezeichnet und ausgestaltet wird. Maßgeblich ist auch, wie der Vertrag praktisch umgesetzt wird. Die zwingenden Regelungen des Arbeitsrechts lassen sich nicht dadurch umgehen, dass die Vertragsparteien einfach einen anderen Namen für das Vertragsverhältnis wählen. Das ist anhand der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls genau zu prüfen und lässt sich nicht verallgemeinern.

Auftraggebern und Auftragnehmern ist daher dringend anzuraten, sich vor dem Abschluss bzw. der Umsetzung des Vertrages kundig zu machen:

  • ob es sich tatsächlich - soweit gewünscht - um eine freie Form der Zusammenarbeit handelt oder
  • nicht doch von einem Arbeitsverhältnis auszugehen ist ("Scheinselbständigkeit").

Wird der Vertrag jedoch ausdrücklich als Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis bezeichnet, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass auch ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines selbstständig Tätigen beziehungsweise einer freien Mitarbeit durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der Verpflichtete befindet. Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen.

Arbeitnehmer sind diejenigen Mitarbeitenden, die nicht im Wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten und ihre Arbeitszeit bestimmen können. Wie erwähnt, ist das durch eine Gesamtwürdigung des jeweiligen Einzelfalles festzustellen.

Gehen die Vertragsparteien zu Unrecht davon aus, dass eine selbständige Tätigkeit beziehungsweise freie Mitarbeit vorliegt - es sich also um eine Scheinselbstständigkeit handelt - kann dies weitreichende Folgen haben. Unter anderem kann es zu folgenden Zahlungsverpflichtungen kommen:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen rückwirkend in der Regel für bis zu vier Jahre. Der Arbeitgeber muss dann sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile übernehmen.
  • Ist die scheinselbstständige Person aus arbeitsrechtlicher Sicht ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, genießt sie bzw. er auch die entsprechenden Rechte wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Scheinselbstständige sind nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer in ihren Rechnungen berechtigt. Sie als Arbeitgeber sind daher auch nicht berechtigt, die an den Scheinselbständigen bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen.

Vertiefende Informationen

Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das sogenannte "Statusfeststellungsverfahren" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit.

Freigabevermerk

23.10.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Infobereiche