Lebenslagen: Gemeidne Kißlegg

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Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

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Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen bietet Menschen, die aus verschiedenen Gründen Betreuung benötigen, z.B. aufgrund einer Behinderung oder wegen ihres Alters, die Möglichkeit, selbstständig zu wohnen, bei Bedarf aber auf Betreuungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können. Diese Wohnform verbindet die weitestgehende Selbstständigkeit und Individualität des Einzelwohnens mit Sicherheit und Betreuung.

Betreute Wohnungen sind üblicherweise speziell ausgestattet, um den Bedürfnissen ihrer Bewohnerinnen und Bewohner gerecht zu werden. Diese Ausstattungen sind beispielsweise barrierefreie beziehungsweise schwellenlose Zugänge, auch zum Balkon und zu den Gemeinschaftsräumen. Die Betreuung leisten Privatfirmen oder karitative Einrichtungen auf der Grundlage eines Betreuungsvertrags .

Wenn Sie einen Vertrag über Betreutes Wohnen abschließen, sollten Sie beachten, dass Sie einen eigenen Miet- beziehungsweise Kaufvertrag und einen eigenen Betreuungsvertrag abschließen. Außerdem sollte in den Verträgen genau geregelt sein, welcher Grundservice in den Betreuungskosten eingeschlossen ist und welche Wahlleistungen Sie gesondert bezahlen müssen.

Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, Sozialhilfe oder auf Wohngeld haben und welche Leistungen gegebenenfalls von der Krankenkasse abgedeckt werden.

Hinweis: Wenn Sie Bauherr oder Erwerber von betreuten Mietwohnungen sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen bei der L-Bank ein zusätzliches Förderdarlehen für Schwerbehinderte für die Mehrkosten beantragen, die durch den behindertengerechten Ausbau von neuem oder die behindertengerechte Anpassung von gebrauchtem Wohnraum entstehen (z.B. bei Rollstuhlnutzern oder Blinden). Sie können auch ein zusätzliches Förderdarlehen beantragen, wenn Sie Ihren Wohnraum barrierefrei (z.B. rollstuhlgerecht oder seniorengerecht) gestalten, ohne Förderdarlehen für Schwerbehinderte in Anspruch zu nehmen. Außerdem können private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, ein Förderdarlehen beantragen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 18.01.2024 freigegeben.

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