Leistungen: Gemeidne Kißlegg

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Die Website, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist (Referrer)
Die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen werden
Die Verweildauer auf der Webseite
Die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

365 Tage
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Regio TV Stuttgart GmbH & Co. KG
Naststraße 25
70376 Stuttgart

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Finanzdienstleistungen (Kreditwesengesetz) - Erlaubnis beantragen

Wenn Sie folgende Finanzdienstleistungen anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis.

  • die Anlagevermittlung,
  • die Anlageberatung,
  • den Betrieb eines multilateralen Handelssystems,
  • das Platzierungsgeschäft
  • Betrieb eines organisierten Handelssystems,
  • die Abschlussvermittlung,
  • die Finanzportfolioverwaltung
  • den Eigenhandel.
  • die Vermittlung von Einlagen in Drittstaaten,
  • das Sortengeschäft,
  • Factoring,
  • Finanzierungsleasing
  • die Anlageverwaltung und
  • eingeschränktes Verwahrgeschäft.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Erlaubnis unter Auflagen erteilen. Die Erlaubnis kann darüber hinaus auf einzelne Finanzdienstleistungen beschränkt werden und zieht eine laufende Aufsicht der Behörde über den Finanzdienstleister nach sich. Für folgende bestimmte Finanzdienstleistungen benötigen Sie eine Erlaubnis:

Sie brauchen außerdem die schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt, wenn Sie neben Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen auch ein Eigengeschäft betreiben wollen, also Finanzinstrumente für eigene Rechnung anschaffen oder verkaufen wollen.

Hinweis: Alle Wertpapierhandelsunternehmen sind verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Zugehörigkeit zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zu sichern. Die Beitragsleistung richtet sich nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit. Für andere Finanzdienstleistungen ist eventuell eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung nötig. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, welche Genehmigung für Ihr Gewerbe erforderlich ist.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Für eine Erlaubnis zum Erbringen der Tatbestände § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 10 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 bis 4 oder 11 KWG muss das Formblatt aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945 verwendet werden
  • Ansonsten können Sie den Antrag formlos stellen.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung an die zuständige Stelle.
  • Sie bekommen dann per Post Bescheid über die Entscheidung der BaFin

Fristen

vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Unterlagen

  • Gründungsunterlagen (beglaubigte Kopie)
  • Gesellschaftsvertrag oder die Satzung (beglaubigte Kopie)
  • ein geeigneter Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel
  • Angabe der Geschäftsleiter
  • Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Antragsteller und der Geschäftsleiter erforderlich sind in Form einer Straffreiheitserklärung (Formulare & Online-Dienste)
  • Angaben, die für die Beurteilung der fachlichen Eignung der Inhaber und Geschäftsleiter erforderlich sind:
    • detaillierter, lückenloser, unterzeichneter Lebenslauf jedes Inhabers beziehungsweise Geschäftsleiters,
    • ergänzt zumindest um die Zeugnisse der in den letzten 3 Jahren beendeten Beschäftigungsverhältnisse
  • ein tragfähiger Geschäftsplan mit Angabe der Art der geplanten Geschäfte unter begründeter Angabe ihre künftigen Entwicklung einschließlich Planbilanzen, Plangewinn- und Verlustrechnungen für die ersten drei Geschäftsjahre
  • eine nähere Beschreibung der beabsichtigten Geschäftsabwicklung
  • Muster der vorgesehenen Kundenverträge, Verwaltungsverträge, Konto-/Depotvollmachten und allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit entworfen
  • Darstellung des organisatorischen Aufbaus des Instituts einschließlich Organigramm (mit Angaben über geplante Zweigstellen und darüber, ob die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen beabsichtigt ist, sowie eine Erklärung darüber, ob beabsichtigt ist, Auslagerungen von Bereichen auf ein anderes Unternehmen vorzunehmen)
  • Darstellung der geplanten internen Kontrollverfahren mit Darlegung, wie die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem KWG und WpHG sichergestellt werden soll
  • Sofern an dem Institut bedeutende Beteiligungen gehalten werden:
    • Angabe der Inhaber bedeutender Beteiligungen
    • Angabe der Höhe dieser Beteiligungen
    • Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Inhaber oder gesetzlichen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter notwendig sind (siehe weiter oben, Straffreiheitserklärung, Mustererklärung der BaFin)
  • Sofern Antragsteller oder Inhaber bedeutender Beteiligungen Konzernen angehören: Darstellung der Konzernstruktur, Konzernspiegel
  • Angabe von Tatsachen, die auf eine enge Verbindung zwischen dem Finanzdienstleistungsinstitut und anderen natürlichen Personen oder anderen Unternehmen hinweisen
  • Anzeigen und Unterlagen nach § 2c KWG in Verbindung mit der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV)
  • bei Wertpapierhandelsunternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmannes: Darlegung des Inhabers, inwieweit er angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Kunden für den Fall der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit, zum Beispiel im Todesfall oder bei Geschäftsunfähigkeit, getroffen hat. Die Darlegung enthält die Einwilligung des darin benannten Vertreters und dessen Erklärung zur Beurteilung seiner Zuverlässigkeit (siehe weiter oben: Straffreiheitserklärung, Mustererklärung der BaFin), sofern es sich um eine natürliche Person handelt.
  • Bei Finanzdienstleistungsinstituten, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1- 4 oder 11, Abs. 1 S. 2 Nr. 4 oder Nr. 10 KWG beatragen:
    • Angaben nach der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943
    • Formblatt der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945

Kosten

  • Verfahrenskosten: EUR 4.545 - EUR 10.160
  • Ferner sind die Kosten der Bundesanstalt für die laufende Aufsicht von den Instituten zu erstatten. Sie werden anteilig auf die einzelnen Institute umgelegt.

Bearbeitungsdauer

sechs Monate ab vollständigem Antrag

Sonstiges

Internetseiten der BaFin

Zuständigkeit

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

die Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesfinanzministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.11.2018 freigegeben.

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