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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Förderung für elektrische betriebene Taxis, Mietwagen, gebündelte Bedarfsverkehre oder Carsharing-Fahrzeuge beantragen

Sie sind ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personen-beförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen und setzen neue, erstzugelassene vollelektrische Elektrofahrzeuge in einem Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg ein?

Dann können Sie eine Förderung der Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für E-Fahrzeuge der EG- Fahrzeugklassen M1 und N1 beantragen.

Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 3.000 bei gekauften und 1.000 € pro Jahr für maximal drei Jahre bei geleasten Elektrofahrzeugen.

Verfahrensablauf

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung bei.

Bitte füllen Sie für jedes Fahrzeug einen eigenen Antrag aus.

Sie können die Anträge fortlaufend einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Eingang der Anträge verteilt. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels.

Wir zahlen die Zuwendung in einer Summe aus, wenn Sie den Verwendungsnachweis, den Kauf- oder Leasingvertrag, den Nachweis der Zulassung in Baden-Württemberg sowie eine Kopie der aktualisierten Genehmigungsurkunde, aus der auch das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs hervorgeht, für das geförderte E-Fahrzeug vorlegen.

Fristen

Das Förderprogramm läuft bis 31. Dezember 2023.

Unterlagen

Kosten

keine

Sonstiges

Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Die entsprechende EU-Richtlinie finden Sie hier.

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg

Freigabevermerk

  • 14.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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