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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Umweltzeichen "Blauer Engel" beantragen

Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden, sind umweltfreundlicher als vergleichbare, konventionelle Produkte und Dienstleistungen.

Mit jedem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung entscheiden Sie direkt oder indirekt über Belastungen von Wasser, Boden, Luft oder Ihrer eigenen Gesundheit.

Damit Sie Ihre Kaufentscheidungen an Umweltgesichtspunkten orientieren können, benötigen Sie verlässliche und vertrauenswürdige Informationen über die umweltrelevanten und gesundheitlichen Wirkungen eines Produktes.
Genau hier hilft Ihnen der Blaue Engel.

Die Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit dem "Blauen Engel" müssen Sie beantragen. Das Nutzungsrecht für den "Blauen Engel" besteht für drei Jahre.

Verfahrensablauf

Prüfen Sie zuerst, ob es für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung schon Vergabegrundlagen für den Blauen Engel gibt. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • bei vorhandener Vergabegrundlage: Sie können die Benutzung des Blauen Engels beim Deutschen Institut Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) beantragen. Seit dem 1. Juli 2020 sind Neuanträge beziehungsweise Änderungen ausschließlich online über das WEB-PORTAL möglich.
  • Es ist noch keine bestehende Vergabegrundlage vorhanden, aber Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ist schon in der Liste der laufenden Prüfanträge eingetragen: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.
  • bei einem Neuvorschlag: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.

Tipp: Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Einreichen von Neuvorschlägen zum Umweltzeichen „Blauer Engel“.

Sind die Anforderungen für das Führen des "Blauen Engels" erfüllt, schließen die zuständigen Stellen mit Ihnen einen zeitlich befristeten Zeichenbenutzungsvertrag ab.
Sie dürfen mit dem "Blauen Engel" für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung werben.

Fristen

keine

Unterlagen

  • produktbezogener, formloser Antrag auf Firmenbriefbogen des Antragstellers oder der Antragstellerin mit Angabe des Bundeslandes, in dem
    • die Produktionsstätte der zu kennzeichnenden Produkte liegt, beziehungsweise
    • sich der Geschäftssitz befindet.
  • Prüfprotokoll:
    Das Prüfprotokoll wird von einem neutralen Prüfinstitut erstellt und gibt Auskunft darüber, dass die Vergabekriterien für den "Blauen Engel" erfüllt sind.
  • Verbraucherinformation
  • Umsatzerwartung der mit dem Umweltzeichen gekennzeichneten Produkte beziehungsweise Dienstleistungen im Antragsjahr (wenn bisher noch kein Zeichenbenutzungsvertrag abgeschlossen wurde)

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, der mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielt wird.

Bearbeitungsdauer

davon abhängig, ob

  • Sie den Antrag für ein Produkt stellen, das in der Liste der laufenden Prüfaufträge enthalten ist oder
  • es sich um einen Neuvorschlag handelt

Sonstiges

Weitere Informationen zur Zertifizierung und zu verschiedenen Produkten finden Sie auf den oben genannten Internetseiten oder unter Blauer Engel - das deutsche Umweltzeichen.

Zuständigkeit

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

09.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

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