Für unsere Gastgeber: Gemeidne Kißlegg

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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

365 Tage
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Naststraße 25
70376 Stuttgart

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KURZINFORMATION

KURTAXE
Die Gemeinde Kißlegg erhebt zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung, der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen, eine Kurtaxe. Die Kurtaxe beträgt derzeit 1 € pro Nacht und Person. Nähere Informationen zur Kurtaxe erhalten Sie in der Kurtaxesatzung.

GÄSTEKARTE
Als Gegenleistung für die Kurtaxe erhält jeder Gast eine attraktive Gästekarte, die ihm zahlreiche Vergünstigungen in Kißlegg und dem Württembergischen Allgäu bringt. Die Gästekarte wird von den Gastgebern an die Gäste ausgegeben und kann im Gäste- und Bürgerbüro abgeholt werden.

MELDEWESEN
Jeder, der in Kißlegg für Gäste eine Unterkunft zur Verfügung stellt, muss dem Gast einen Meldeschein aushändigen und ist verpflichtet, diesen ausgefüllt der Gemeinde Kißlegg zurückzugeben (nach §§ 29, 30 BMG). Wer diesen Meldepflichten nicht nachkommt, handelt nach § 54 Abs. 2 BMG ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 54 Abs. 3 BMG). Meldescheine sind im Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss erhältlich.

DTV-KLASSIFIZIERUNG - STERNEFERIEN
Die freiwillige Klassifizierung nach dem Deutschen Tourismusverband ist für Sie die ideale Möglichkeit, Ihre Unterkunft bewerten zu lassen und diese damit auch objektiv einzuschätzen. Außerdem vermittelt eine Klassifizierung dem Gast gesicherte Qualität. Die Gemeinde übernimmt dabei die DTV-Lizenzgebühr. Bei der Klassifizierung wird jede Ferienunterkunft anhand des bundesweit einheitlichen Kriterienkatalogs bei einem Besichtigungstermin überprüft. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Urkunde mit dem Klassifizierungsergebnis. Nun können Sie drei Jahre lang mit den gelben Sternen werben. Eine Anmeldung zur Klassifizierung finden Sie hier. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), hier.

HINWEISE FÜR NEUE VERMIETER
Falls Sie eine Ferienwohnung oder ein Privatzimmer vermieten möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme. Die Gemeinde Kißlegg arbeitet mit dem Online-Reservierungssystem "Deskline" der Firma feratel zusammen - für die Kißlegger Gastgeber ist die online-Vermittlung provisionsfrei! Sie haben Interesse an einer Teilnahme? Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne beraten wir Sie zu allen Details.
Hilfreiche Praxistipps und Checklisten finden Sie in einem von der TMBW (Tourismus Marketing GmbH Baden Württemberg) zusammengefassten Leitfaden

Infobereiche

Natur, Kultur, Erlebnisse