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Gemeinde Kißlegg

Bodenrichtwerte für Kißlegg, Immenried und Waltershofen

Bodenrichtwerte für Kißlegg, Immenried und Waltershofen zum Stichtag 01.01.2022

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
 
Die Abgrenzungen der einzelnen Richtwertzonen sind in Bodenrichtwertkarten dargestellt.

 

Die aktuellen Bodenrichtwertkarten, Bodenrichtwerttabelle und weitere Hinweise zu den Bodenrichtwerten und zur Erstellung von Verkehrswertgutachten sind unter dem Gutachterausschuss im Württembergischen Allgäu zu finden. Zur Homepage.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Erschließungszustand, Form, Größe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt oder Immissionen bewirken i. d. R. Abweichungen des Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert.

Die Bodenrichtwerte gehen von einem voll erschlossenen, nach Baugesetzbuch und Kommunalabgabengesetz beitragsfreien und altlastenfreien Grundstück aus.
 
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche hinsichtlich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (z.B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) können aus den Bodenrichtwerten und den Bodenrichtwertzonen nicht abgeleitet werden.

http://www.kisslegg.de//buerger/leben-wohnen/bauen-wohnen/bodenrichtwerte