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Gemeinde Kißlegg

Pressebericht Gemeinderatsitzung

Artikel vom 18.11.2020

Presseartikel GR-Sitzung 11.11.20

TOP 1
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019

-Vorstellung der Bilanzwerte

Kämmerer Kant erinnerte an die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts bei der Gemeinde zum 01.01.2019. Laut Gemeindeordnung müsse auch eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, die das kommunale Vermögen und die Schulden abbildet. Herr Kant stellte diese Bilanz nun dem Gemeinderat vor. Die Bilanzsumme beträgt insgesamt 78,8 Millionen Euro. Auf der Aktivseite entfallen unter anderem rund 68 Millionen Euro auf das Sachvermögen, fast 7 Millionen auf das Finanzvermögen, auf der Passivseite verteilt sich die Bilanzsumme auf das Eigenkapital mit über 50 Millionen Euro, auf die Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Der Gemeinderat müsse die Eröffnungsbilanz nun feststellen, dann erfolge die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Erst dann könne der erste doppische Jahresabschluss 2019 erstellt werden.

Herr Kant betonte, dass die Herausforderungen in der Kämmerei bleiben und dankte allen seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.

Der Gemeinderat stellte die Eröffnungsbilanz einstimmig fest.

 

TOP 2
Breitbandausbau Kißlegg

-Finanzierungsplan
-Planungsbeschluss

Tiefbauamtsleiter Detzel hielt den Sachvortrag. Der Zweckverband Breitbandversorgung Ravensburg habe einen Zuwendungsbescheid des Bundes in vorläufiger Höhe von 16,7 Millionen Euro für die Gemeinde Kißlegg erhalten. Dies entspreche in etwa 50 % der geschätzten Baukosten. Der Zweckverband stelle nun einen weiteren Förderantrag beim Land, um eine weitere Förderung von 40 % der Gesamtkosten zu erhalten. Nun wolle der Zweckverband aus Zeitgründen als nächsten Schritt die Ingenieurleistungen europaweit ausschreiben. Diese werden in etwa 20 % der Gesamtkosten ausmachen.

Kämmerer Kant nahm Stellung zur Finanzierung. Die Maßnahme sei noch nicht im Haushalt enthalten, da der Gesamtausbau erst im Sommer beschlossen wurde. Der beantragte Gesamtausbau erfordere mindestens 10 % Eigenfinanzierungsmittel der Gemeinde. Dazu komme noch das Problem der Vorfinanzierung, da Rechnungen in Millionenhöhe schneller bezahlt werden müssen als Fördergelder eingehen werden. Das Kommunalamt habe nach Anfrage von einer Sondersituation gesprochen und signalisiert, dass die ausnahmsweise mit Überbrückungskrediten finanziert werden könne.

Herr Kant wies darauf hin, dass der Breitbandausbau nur stattfinden könne, wenn die Bereitschaft vorliege, andere Maßnahmen zu streichen oder zu schieben. Er halte es für unbedingt erforderlich für ein weiteres Vorgehen, dass die Zusage des Landes Baden-Württemberg für eine Ko-Finanzierung vorliegt.

Bürgermeister und Gemeinderäte betonten bei der anschließenden Diskussion die Notwendigkeit eines Breitbandausbaus für alle Bereiche. Man müsse sich aber im Klaren sein, dass die Investitionen nicht nur über Kredite zu finanzieren sei, sondern zuvorderst über Steuer- und Gebührenerhöhungen und Streichungen. Bürgermeister Krattenmacher will dazu in der Januar-Sitzung Vorschläge unterbreiten.

Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat die vorgeschlagene Vorgehensweise erst nach Zusage der stattlichen Förderung umzusetzen. Die Ausschreibung der Ingenieurleistung solle der Zweckverband Breitband erst nach der Zusage der Ko-Finanzierung durch das Land durchführen.

Der Gemeinderat beschloss außerdem, nach der Erteilung der Zuschüsse und vor einer Freigabe in einer weiteren Sitzung eine finale Entscheidung zu treffen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021 einen Finanzierungsvorschlag für den kommunalen Eigenanteil zu erarbeiten.

 

TOP 4
Stellungnahme zu laufenden Baugesuchen

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu folgenden Baugesuchen:

Bayums 4, Flst.-Nr. 49, Betriebserneuerung, Neubau Pferdestall mir Bewegungshalle

Steinbeisstr. 15, Flst-Nr. 641/14, Erweiterung des Betriebsgebäudes

Freibolz 7, Flst.-Nr. 365, Neubau Altenteiler mit Doppelgarage

Hintermoos 2, Flst.-Nr. 205, Neubau Betriebsleiterwohnhaus mit Doppelgarage, Dachausbau des best. Wohnhauses zur Ferienwohnung und Umnutzung EG+1. OG in Altenteilerwohnung

 

TOP 5
Entwicklungskonzept Kläranlage Kißlegg

-Billigung der Planung
-Beauftragung Ingenieurbüro

Die Kläranlage wurde 1968 als zweistufige Belebungsanlage in Betreib genommen, im Jahr 2016 erfolgte nach der Stilllegung der damaligen Käserei die Umwandlung in einen einstufigen Kläranlagenbetrieb. Da die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb der Kläranlage abgelaufen ist, muss dem Landratsamt ein Masterplan (Entwicklungs- und Bauprogramm) für die nächsten vier bis acht Jahr vorgelegt werden, um eine neue Erlaubnis zu bekommen. Die bisher dem Landratsamt vorgelegt Konzeption ergab einen weiteren Untersuchungsbedarf und eine eingehende Plausibilitätsprüfung. Der Ausbauplan sieht nunmehr vor, die alte Zwischenklärung zur Vorklärung umzufunktionieren und die Biologie der Kläranlage zu vergrößern. Mit der Umsetzung der Maßnahme soll das Büro Jedele & Partner beauftragt werden, das auch die zukünftige verfahrenstechnische Betreuung der Kläranlagen Kißlegg und Dürren übernehmen wird. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 4,56 Mio. Euro.

Der Gemeinderat nahm das Entwicklungskonzept zur Kenntnis Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dessen Basis eine Neubeantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb der Kläranlage Kißlegg beim Landratsamt Ravensburg einzureichen. Das Büro Jedele & Partner wurde mit der Umsetzung und der Betreuung beauftragt.

 

TOP 6
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück Nr. 218 Stolzenseeweg

-Einleitungsbeschluss

Nach der Schließung des BayWa Lagerhauses im Sommer ist davon auszugehen, dass das Grundstück einer neuen Nutzung zugeführt wird. Da im Zuge der geplanten Bahnunterführung nordwestlich dieses Grundstückes ein Kreisverkehrsplatz gebaut werden soll, könnten Teile dieses Gelände Veränderungen erfahren. Eine Nachfolgenutzung könnte zu planerischen Konflikten führen und Probleme bei der baulichen Umsetzung der Bahnunterführung schaffen. Die Gemeinde plant zudem den Bereich zwischen Obersee, westliches Gewerbegebiet „Stolzenseeweg“ und der Bahnlinie neu zu ordnen. Der Bereich soll als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 140 ff BauGB ausgewiesen werden.

Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Stolzenseeweg 2+4, Flurstück Nr. 218, nach § 2 Abs. 1 BauGB zu.

 

TOP 7
Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Stolzenseeweg 2+4, Flurstück Nr. 218

Der Gemeinderat hatte sich im vorangegangenen TOP dafür ausgesprochen, einen Bebauungsplan für das Grundstück Stolzenseeweg 2+4 aufzustellen. Darum empfahl die Verwaltung zur Sicherung dieser städtebaulichen Zielsetzung eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches zu beschließen. Diese wird als Satzung beschlossen und gilt zwei Jahre. Die Folgen einer Veränderungssperre sind, dass die Einrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen nicht durchgeführt bzw. beseitigt werden dürfen.

Einstimmig erließ der Gemeinderat für das Grundstück Stolzenseeweg 2+4 eine Veränderungssperre.

 

TOP 9
Verschiedenes

-Straßenwidmung im Gewerbegebiet Zaisenhofen-West

Bürgermeister Krattenmacher teilte mit, dass in einer der nächsten Sitzungen über Straßennamen beraten werde. Er bat die Gemeinderäte um Vorschläge mit Beschreibung der namensgebenden Persönlichkeit.

 

-Jahresabschlüsse 2019

Dr.-Franz-Reich-Stiftung
Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.19 auf 855.064,68 Euro

Geschwister Walser-Stiftung
Hier beläuft sich das Eigenkapital zum 31.12.19 auf 591.337,01 Euro.

Der Gemeinderat nahm die beiden Jahresabschlüsse zur Kenntnis.

 

TOP 10
Bekanntgaben mit den in nichtöffentlicher Sitzung und von den Ortschaftsräten gefassten Beschlüssen

Bürgermeister Krattenmacher gab bekannt, dass in nichtöffentlicher Sitzung die Zuteilung eines Gemeindegrundstücks neben dem Spielplatz auf der Becherhalde II erfolgt sei und über die Prüfung der Gemeinde durch die Gemeindeprüfungsanstalt beraten worden sei.

Bürgermeister Krattenmacher teilte außerdem mit, dass die Wahlprüfung zur Gemeinderatswahl am 04.10.20 keine Beanstandungen ergeben habe.

 

TOP 11
Anfragen und Wünsche des Gemeinderates

GR Radke fragte nach den Gründen, warum der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben vom Vorhaben abgerückt sei Kißlegg zum Unterzentrum hochzustufen. Er forderte den Bürgermeister auf, dagegen Einspruch zu erheben. Außerdem bat er um die Liste sämtlicher Verbandsmitglieder.

Bürgermeister Krattenmacher antwortete, dies beruhe wohl auf Einschätzungen des Wirtschaftsministeriums. Er schlug vor, den Geschäftsführer des Regionalverbandes einzuladen.
Der Gemeinderat stimmte einer Einladung zu, da es für wichtig angesehen wurde, das Thema aufzuarbeiten.

Bürgermeister Krattenmacher lud zur Dezembersitzung in die neu renovierte Turn- und Festhalle ein.

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