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Gemeinde Kißlegg

Pressebericht Gemeinderatsitzung

Artikel vom 03.02.2021

Pressebericht GR-Sitzung 27.01.2021

Vor dem Eintritt in die Tagesordnung erinnerte Bürgermeister an die vielen Menschen in der Gemeinde, die durch Corona ihr Leben lassen mussten. Er bat die Anwesenden darum, sich von ihren Plätzen zu erheben und der Toten zu gedenken.

TOP 1
Verpflichtung von Bürgermeister Krattenmacher auf seine dritte Amtszeit

Bürgermeisterstellvertreter Dr. Rockhoff nahm die Verpflichtung von Bürgermeister Krattenmacher auf seine dritte Amtsperiode vor. Am 04.10.2020 habe die Wahl stattgefunden, Bürgermeister Krattenmacher sei der einzige Kandidat gewesen und sei mit 87 % der Wählerstimmen wiedergewählt worden.

Bürgermeister Krattenmacher sprach die Verpflichtungsformel entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung.

Es sei ihm eine Ehre, hier weiter wirken zu dürfen, sagte Bürgermeister Krattenmacher im Anschluss. Die jetzige Situation mit Corona bedrücke ihn sehr, aber dies sei nicht die erste Krise in seiner Amtszeit, die es zu bewältigen gelte. Er erinnere an die Flüchtlingskrise im Jahre 2015. Aber die Zuversicht überwiege. Die Erwartungshaltung sei gewachsen, es müsse aber wieder mehr in Richtung Eigenverantwortung und Eigeninitiative gehen. Als Schwerpunkte seiner künftigen Arbeit nannte er neben den bekannten Verkehrsthemen weitere Flurbereinigungsverfahren und Infrastruktur für den ländlichen Raum, die Biotopvernetzung, Lebens- und Arbeitsplätze mit IKOWA und Becherhalde III, die unechte Teilortswahl, die Ortschaftsverwaltungen und die Stärkung des Zentrums Kißlegg.

 

TOP 2
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Milchwerk Zaisenhofen“

-Behandlung und Abwägung der Anregungen (2. Auslegung)
-Feststellungsbeschluss

Die Gemeinderäte verzichteten auf eine Diskussion, da die wesentlichen Sachverhalte bereits abgehandelt wurden.

Einstimmig wurde folgendes beschlossen:

  1. Der Gemeinderat machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 15.05.2020 zur eigen.
     
  2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten diese Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte die Entwurfsfassung vom 17.12.2020. Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Änderungen des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderung betroffen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
     
  3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Milchwerk Zaisenhofen“ in der Fassung vom 17.12.2020 wurde festgestellt.
 

TOP 3
Vorhaben- und Erschließungsplan „Milchwerk Zaisenhofen“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

-Behandlung und Abwägung der Anregungen (2.Auslegung)
-Zustimmung zum Durchführungsvertrag
-Satzungsbeschluss

Wie bei TOP 2 wurde auch hier auf eine Diskussion verzichtet.

Bei zwei Gegenstimmen wurde folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Gemeinderat machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 15.05.2020 zur eigen.
     
  2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten diese Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte die Entwurfsfassung vom 17.12.2020. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderung betroffen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
     
  3. Dem Abschluss des Durchführungsvertrages mit den Käsefreunden Kißlegg GmbH wurde zugestimmt.
     
  4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Milchwerk Zaisenhofen“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 17.12.2020 wurden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.
 

TOP 4
Änderung und Erweiterung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“

Bürgermeister Krattenmacher erläuterte den Sachverhalt. Die Gemeinde sei bestrebt, am Standort der Grundschule ein den Anforderungen und dem Bedarf entsprechendes zukunftsfähiges Schul- und Betreuungskonzept umzusetzen. Im Juni 2020 wurde bereits eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen. Im Dezember 2020 wurde das Haus Schellenbergstraße 6 von der Gemeinde gekauft mit dem Ziel, hier zwei kommunale Kindergartengruppen unterzubringen. Angestrebt wird die Sanierung des Gebäudes Wangener Straße 9 und die Schaffung weiterer Parkplätze in der näheren Umgebung des Schul- und Betreuungsstandortes.

Für ein weiteres Vorgehen sollte das städtebauliche Erneuerungsgebiet „Ortskern III“ erweitert und die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes zum dritten Mal geändert werden. Dies ermögliche es der Gemeinde an eine staatliche Förderung zu kommen. Betroffen sind die Flurstücke Nr. 31 (Teilfläche) und 330/1, jeweils Wangener Straße, Nr. 330, Parkplatz (Teilfläche), Nr. 330, (Teilfläche) jeweils Franz-Speth-Straße, die Gebäude Schellenbergstraße 2,4,6 und Emmelhofer Straße 6.

Bauamtsleiter Rommel betonte, dass die jeweiligen Eigentümer informiert und aufgeklärt würden. Die Vor- und Nachteile für die Grundstückseigentümer würden sich insgesamt gegeneinander aufwiegen.

Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderung einstimmig.

 

TOP 5
Sanierung und Umbau ehemaliges Gasthaus „Löwen“

-Sachstand
-Billigung Nutzungskonzept

In einer Videoschaltung war Herr Architekt Stottele zugeschaltet, der sich beruflich in Weimar aufhielt. Er stellte dem Gemeinderat seine Überlegungen zum Umbau des ehemaligen „Löwen“ vor. Vorab informierte er darüber, dass die Gemeinde in das Zuschussprogramm „SIQ“, Soziale Integration im Quartier, gekommen sei. Dieses Programm unterstütze Gemeinden, die Einrichtungen mit sozialem Hintergrund schaffen wollen.

Es solle ein Haus für Bürger werden, denen die Gemeinde Obdach anbiete. Dazu sollen im Obergeschoss barrierefreie Wohnräume mit Nasszellen geschaffen werden, im Erdgeschoss könnte in der ehemaligen Gaststube ein Ort für eine gemeinsame Nutzung, ein Bürgertreff, entstehen. Das Dach sollte als Kaltdach und ohne weitere Nutzung saniert werden, auch die Außenansicht sollte denkmalgerecht hergerichtet werden.

Der Sprecher der CDU-Fraktion monierte, dass keine Kosten genannt wurden. Eine überschaubare Summe sei für eine Zustimmung entscheidend. Zum jetzigen Zeitpunkt konnte der Architekt noch keine Zahlen nennen. Mit der heutigen Abstimmung sollte klargestellt werden, ob die Räte der Intention des Förderprogramms zustimmen. Das Konzept müsse jetzt dem Förderprogramm vorgestellt werden.

Bürgermeister Krattenmacher betonte, es solle noch kein Baubeschluss gefasst werden, es sei ein erster Schritt dafür, in welche Richtung es mit dem „Löwen“ gehen solle. Seit dem Kauf des Gebäudes hangle man sich von einer Dach- und Heizungsnotsicherung zur anderen, darum sollte man nicht zu lange warten.

Nach ausgiebiger Diskussion billigte der Gemeinderat einstimmig die vorgeschlagene Vorgehensweise samt angedachtem Konzept zur Instandsetzung, Sanierung und Umbau.

 

TOP 6
Stellungnahme zu laufenden Baugesuchen

-Maria-Schlegel-Str. 15, Flst.-Nr. 29/1
Anbau Wohnraum über best. Garage, Nachtragsgenehmigung Lager im EG, Abbruch Geräteschuppen

Bei einer Enthaltung wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

TOP 7
Bebauungsplan „Löhleweg“, Flst.-Nr. 426

-Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.12.2019

Am 11.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Löhleweg“ gefasst. Es sollten die Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohngebietes zur Aufstellung von Tiny-Häusern geschaffen werden. Aufgrund eines negativen Baugrundgutachtens gab die Landsiedlung Baden-Württemberg als Eigentümerin der Fläche ihr Vorhaben auf. Nach den Maßgaben des BauGB müsse der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden, teilte Bauamtsleiter Rommel mit.

Bürgermeister Krattenmacher wies darauf hin, dass eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen gewesen sei. Die Untersuchungen hätten sich lange verzögert, so dass coronabedingt keine Versammlungen hätten stattfinden können.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig einer Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.12.2019 zu.

 

Die TOPs 9 und 10, Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Pfaffenweiler“, und Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Pfaffenweiler“ wurden von der Tagesordnung abgesetzt und auf die Februar-Sitzung verlegt.

Bürgermeister Krattenmacher und Bauamtsleiter Rommel betonten, es habe konstruktive Gespräche mit den Bauherren und dem Architekten gegeben. Dabei konnte erreicht werden, dass die Fassade seeseitig ruhiger gestaltet wird. Die Gemeinderäte wurden um ein Stimmungsbild gebeten. Dabei wurde bemängelt, dass dem Gremium zu wenig Informationen gegeben worden seien. Für die Beratung über den Bauantrag sollte eine Visualisierung vorgelegt werden. Verschiedene Themen, wie zum Beispiel Parken, Zu- und Ausfahrten, Bepflanzung und die Haltung des Denkmalschutzes seien noch nicht geklärt. Bei der Frage nach der Meinung der Baurechtsbehörde zu dem Bauvorhaben konnte Herr Rommel noch keine Antwort geben, da Unterlagen noch fehlten. Positiv bewertet wurde die Schaffung von Wohnraum.

Bürgermeister Krattenmacher verwies auf die Sitzung am 10.02. Die Visualisierung werde angefordert.

 

TOP 11
Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat nahm Spenden für den Bike Park, für den Naturkindergarten und die Renovierung des Feldkreuzes in Fischreute beim Zeppelindenkmal zustimmend zur Kenntnis.

 

TOP 14
Anfragen und Wünsche des Gemeinderates

Es wurden Anfragen zum Winterdienst gestellt, die Bürgermeister Krattenmacher beantwortete. Ein Tag Winterdienst koste die Gemeinde an schneereichen Tage mindestens 10.000 Euro. Bei der Schneeabfuhr gelte auch hier, dass die Eltern die Aufsichtspflicht für ihre Kinder wahrnehmen müssten, wenn sie auf den Schneebergen spielen.

Eine Anfrage wurde zum Thema Löschwasserversorgung in Rempertshofen gestellt.

Bürgermeister Krattenmacher konnte mitteilen, dass sich mittlerweile der Bundesgerichtshof mit diesem Thema befasse.

Der Fußgängerüberweg in der Wangener Straße war ebenfalls Thema einer Anfrage. Dieser solle kommen, hänge aber wohl am Land, berichtete Bürgermeister Krattenmacher.

Es wurde der Vorschlag gemacht, Ruhebänke für ältere Mitbürger aufzustellen, da wegen Corona in den Geschäften die Sitzgelegenheiten abgebaut wurden. Innerorts möglich sei dies nur auf Gemeindegrundstücken, erklärte der Bürgermeister.

Ein brisantes Thema waren die langen Schließungszeiten der Bahnschranken beim Bahnübergang Schlossstraße/Immenrieder Straße.

Bürgermeister Krattenmacher nannte es eine „Riesensauerei“, wie die Planung für den Bau der Unterführung schleppend vorangehe. Man müsse sich überlegen, wie man sich in Tübingen Gehör verschaffe.

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