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Gemeinde Kißlegg

Pressebericht Gemeinderatsitzung

Artikel vom 22.05.2023

Presseartikel Gemeinderat 10.05.2023

 

TOP  1
Netzdialog Netze BW

Als flächendeckender Stromnetzbetreiber ist die Netze BW in der Gemeinde Kißlegg aktiv und für die Versorgungsicherheit zuständig. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Netze BW und Kommunen ist von hoher Bedeutung um die Energiewende gemeinsam voranzubringen und eine sichere zukunftsfähige Infrastruktur zu gewährleisten. Herr Martin Wirbel, Regionalmanager Verteilnetz der Netze BW, berichtete über die aktuelle Situation im Stromnetz in Kißlegg und die Herausforderungen der Zukunft. Weiter gingen er und sein Kollege, Herr Schuch, auf die Themen Versorgungssicherheit, geplante Investitionen im Stromnetz in und um Kißlegg sowie die Entwicklung der erneuerbaren Energien vor Ort und die Entwicklung bzw. die Auswirkung der Energiewende und Elektromobilität auf die Stromnetze ein. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

 

TOP  2
Städtebauliche Entwicklung nördlich der Bahnlinie
- Beschluss zur 7. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Stolzenseeweg" sowie 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich
- Erlass einer Veränderungssperre
- Aufhebung des Beschlusses vom 11.11.2020 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Stolzenseeweg 2-4, Flurstück 218

Bauamtsleiter Rommel erläuterte den Sachverhalt. Die Gemeinde hat sich 2022 über den Grundstücksfonds Baden-Württemberg das Areal des brachgefallenden OMIRA-Milchwerks an der Immenrieder Straße 4 gesichert. Innerhalb von 5 Jahren müsse nun das Gebäude/Grundstück teilweise für gemeinwohlorientierten Wohnungsbau verwendet werden. Während der Übergangsphase wird das Gebäude derzeit vom Landkreis als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Innerhalb der Frist müsse nun auch das Baurecht für die Wohnnutzung geschaffen werden. Das Umfeld ist heterogen mit weiteren Gewerbebetrieben, Wohnen, Strandbad in einem Landschaftsschutzgebiet, Wohnmobilstellplatz, Johanniter-Einsatzstandort etc. Andererseits greifen bauliche Veränderung der Bahnunterführung in den ehemaligen OMIRA-Standort ein. Diese Gemengelage erzeuge heute schon erhebliches Konfliktpotential. Der Gemeinderat fasste mit 1 Nein-Stimme den mehrheitlichen Beschluss:

  1. Für den in beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Bereich wird der Bebauungsplan „Stolzenseeweg“ geändert und erweitert.
  2. Der Flächennutzungsplan Kißlegg wird für diesen Bereich ebenfalls geändert und angepasst.
  3. Zur Sicherung der städtebaulichen Absichten für das Gebiet „Nördlich der Bahnlinie“ wird eine Veränderungssperre nach § 14 und 16 des Baugesetzbuches beschlossen.
  4. Der Beschluss vom 11.11.2020 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Stolzenseeweg 2-4, Flurstück 218, wird aufgehoben.
 

TOP  3
Anfragen aus der Bürgerschaft

Es gab keine Fragen aus der Bürgerschaft.

 

TOP  4
Biotopvernetzung und Biodiversität
- Sachstandsbericht von Christoph Mozer

Der Biotopverbundmanager, Christoph Mozer, legte dem Gremium seinen Sachstandsbericht zur Biotopvernetzung und Biodiversität vor. Herr Mozer ist zu 50 % bei der Gemeinde Kißlegg angestellt, die anderen 50 % teilen sich die Gemeinden Argenbühl, Vogt und Wolfegg. Herr Mozer erläuterte seine Arbeiten zur Auswertung bestehender Fachplanungen zum Biotopverbund, durch welche Priorisierungen und Bündelungen von Maßnahmen geschaffen wurden. Hierzu arbeitet er eng mit den Landbewirtschaftern, Eigentümern und Kommunen zusammen und steht beratend zur Seite. Maßnahmen auf dem Gemeindegebiet Kißlegg seien unter anderem die Schaffung eines Bürgerwaldes in Immenried, die Ausarbeitung der Auswahlkriterien für PV-Freiflächenanlagen sowie deren Bewertung, die Schlossparkentwicklung und das Ausgleichsflächenmanagement. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis und lobte die herausragende Arbeit von Herrn Mozer.

 

TOP  5
Bebauungsplan "Kirchmoos II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
- Behandlung der Anregungen
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 03.08.2022 den Bebauungsplan „Kirchmoos II“ beschlossen. Im Rahmen des Satzungsbeschlusses wurden auch Änderungen gegenüber der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegten Fassung des Bebauungsplans beschlossen. Um Zweifel an der Wirksamkeit des Bebauungsplans auszuräumen, hat der Gemeinderat die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens beschlossen und fasste nun den einstimmigen Beschluss:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 24.01.2023 zu eigen.
  2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 21.04.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Aktualisierung der Rechtsgrundlagen, eine klarstellende Anpassung und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
  3. Der Bebauungsplan "Kirchmoos II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird in der Fassung vom 21.04.2023 gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.
  4. Es wird beschlossen, dass die Satzung rückwirkend auf den 10.08.2022 in Kraft gesetzt wird.
 

Stellungnahme zu laufenden Baugesuchen
TOP  6.1

a) Schützengasse 10, Flst. 325/2

Geplant sei, die bisherige öffentliche Toilette im ehemaligen Spritzenhaus zu einer Unisex-Toilette zurückzubauen und das Gebäude inkl. den Unterhalt an eine örtliche Gastronomie zur Umnutzung in eine Schaubrauerei zu verpachten. Gleichzeitig solle auch eine Brennerei mit Verkostungsraum und Lager ausgewiesen werden. Über die Einwände der Angrenzer und Nachbarn befinde die Baurechtsbehörde. Der Gemeinderat erteilte zum vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.

TOP  6.2
b) Herrenstraße 12 und 14, Flst.9, 9/1, 10 und 10/1

Karin Koch, Sachbearbeiterin im Bauamt, erläuterte den Sachverhalt. Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 13.10.2021 über den Umbau des ehemaligen Gasthofs Adler sein Einvernehmen erteilt. Geplant war das äußere Erscheinungsbild zu erhalten. Bei weiteren Begutachtungen wurde jedoch festgestellt, dass die Schäden am bestehenden Gebäude zwischenzeitlich so umfangreich seien, dass die Denkmalpflege zu der Auffassung kam, dass das Gebäude nicht mehr als Kulturdenkmal zu erhalten sei. Das historische Erscheinungsbild solle hinsichtlich der Form dennoch erhalten bleiben. Dem Antrag auf Umbau, Teilrück- und Teilneubau des ehemaligen Gasthofes „Adler“ zu einer Tagespflegeeinrichtung mit Wohnungen und Neubau von betreuten Wohnungen und einer Sozialstation auf den Grundstücken Flst.9, 9/1, 10 und 10/1 in der Herrenstraße 12 und 14 wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Der Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.  

 

TOP  7
Vergabekriterien für kommunale Liegenschaften (Turn- u. Festhalle, Mensa, Sporthalle, Neues Schloss, Hallen in den Ortschaften, Schlosspark u.a.)

Die GOL/ELK beantragte eine Änderung der Vergabekriterien von Hallen und Freiflächen. Die Finanzverwaltung legte somit dem Gremium einen Bericht zur Belegung der Räumlichkeiten vor. Der Gemeinderat nahm den Sachbericht zur Kenntnis und befand die Vergabekriterien der Verwaltung als gerechtfertigt und im Einklang mit den Belegungskapazitäten.

 

TOP  8
Vorschlagsliste Schöffen 2024 - 2028

Der Gemeinderat stimmte der Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber mit den Ziffern 1 - 9 in die Vorschlagsliste zu und beauftragte die Verwaltung, diese eine Woche zur Einsichtnahme auszulegen und anschließend an das Amtsgericht zur weiteren Entscheidung vorzulegen.   

 

TOP  9
Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat nahm die vorliegenden Spenden für den Bikepark und den Freundeskreis Liweitari e. V. dankend zur Kenntnis.

 

TOP  10
Verschiedenes

Bürgermeister Krattenmacher informierte über die PENDLA App, eine vom Landkreis Ravensburg unterstützte App für Pendler. Durch die derzeitige Haushaltssperre beim Landkreis sei auch die weitere Unterstützung fraglich. Man werde zu gegebener Zeit wieder informieren.
 

Der Vertrag mit dem Wasserversorgungsverband „Obere Schussentalgruppe“ werde verlängert.
 

Beim Caritas-Projekt seien viele Anfragen eingegangen, jedoch noch keine Vertragsabschlüsse erfolgt. Bürgermeister Krattenmacher warb für das Projekt, man brauche dringend in nächster Zeit 2 Wohnungen für 2 ältere Damen. Bei Fragen dürfe man sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
 

Bauamtsleiter Rommel berichtete vom Ausfall der Pumpe beim Brunnen Rappenbühl. Diese sei dringend zu erneuern, zudem ist ein neuer Schaltschrank zu installieren. Die Kosten liegen bei 35.000 EUR. Die Finanzierung sei über die Wasserversorgung gesichert. Der Gemeinderat erteilte einstimmig seine Zustimmung.

 

TOP  11
Bekanntgaben mit den in nicht öffentlicher Sitzung und von den Ortschaftsräten gefassten Beschlüsse

Es wurden keine Punkte behandelt.

 

TOP  12
Anfragen und Wünsche des Gemeinderates

Es wurde nach den Ausgleichsmaßnahmen bei „Kirchmoos II“ und die Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst gefragt. Amtsleiter Rommel erklärte, dass man sich bei den Ausgleichsmaßnahmen erkundigen werde und wieder informiere. Kämmerer Kant beruhigte, dass die Erhöhungen verbunden mit dem Tarifabschluss im Nachtragshaushalt abgedeckt seien.

Es wurde beklagt, dass die Wassertemperatur im Lehrschwimmbecken sehr kalt sei. Dies konnte jedoch von Seiten der DLRG revidiert werden. Die Wassertemperatur sei gleich wie vor der Energiekrise.

Es wurde darum gebeten, sich der Bepflanzung des Kreisverkehrs in Dettishofen anzunehmen. Dies sei jedoch keine Aufgabe der Gemeinde, sondern läge in der Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg und somit bei der Straßenmeisterei Wangen.

Für den Bikepark wurde um eine Sitzbank gebeten. Diese sei bereits fest vorgesehen, so Bürgermeister Krattenmacher.

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