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Gemeinde Kißlegg

Pressebericht Gemeinderatsitzung

Artikel vom 22.07.2021

Presseartikel GR-Sitzung am 14.07.2021

TOP 1
Eröffnungsbilanz 01.01.2019

Mit Beschluss des Gemeinderates am 11.11.2020 wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 festgestellt. Die Finanzverwaltung hatte die Zahlen in das Finanzsystem eingebucht und hat eine Prüfung durch einen externen Berater veranlasst. Dabei haben sich geringfügige Änderungen am Zahlenwerk ergeben, so erklärte Frau Heber von der Finanzverwaltung. Sie hielt den Sachvortrag und stellte dem Gemeinderat die Eröffnungsbilanzzahlen vor. Der Gemeinderat stellte die geänderte Eröffnungsbilanz mit einer Bilanzsumme von je 76.778.947 € auf der Aktiv und Passivseite einstimmig fest.

 

TOP 2
Sozialer Wohnungsbau in der Fürst-Erich-Straße

- Finanzierung

Ortsvorsteher Bachmann hielt den Sachvortrag. Dem Gemeinderat wurde erstmalig in der Sitzung am 11.12.2019 die Planung der Baugenossenschaft zum Bauvorhaben „Sozialer Wohnungsbau“ vorgestellt. Der Baugenossenschaft soll nun ein Darlehen in Höhe von 20 % (ca. 400.000 EUR) des Eigenfinanzierunganteiles gewährt werden. Dafür darf die Kaltmiete nach aktuellem Stand nicht über den für den sozialen Mietwohnungsbau geltenden 5,83 EUR/m² liegen. Die Finanzierung soll aus dem Erlös beim Verkauf der beiden gemeindlichen Bauplätze im Baugebiet Tannenstock erfolgen. Nach einer Diskussion über die Möglichkeiten der Finanzierung des Darlehens und den Verkauf der beiden Grundstücke, beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass der Baugenossenschaft ein Darlehen in Höhe von 400.000 EUR des Eigenfinanzierungsanteils gewährt wird. Die Finanzierung des Darlehens erfolgt über den Verkauf der gemeindlichen Bauplätze im Baugebiet Tannenstock. Das Grundstück wird im Rahmen eines Erbpachtvertrages auf 20 Jahre bei einem Erbpachtzins von 1,00 EUR/Jahr überlassen.

 

TOP 3
Neubau „Becherhalde III“

- Fortführung des Bebauungsplanverfahrens

Bürgermeister Krattenmacher verkündete, dass Kißlegg aktuell einen neuen Höchststand von 9.150 Einwohnern erreicht habe. Bauamtsleiter Rommel hielt den Sachvertrag und erklärte, dass die Nachfrage für Wohnbaugrundstücke in der Gemeinde nach wie vor sehr hoch sei. Das Neubaugebiet „Tannenstock“ war dreifach überzeichnet, d. h. zwei Drittel aller Bauwilligen kamen nicht zum Zug. Im Baugebiet Becherhalde II seien nahezu alle Bauplätze vergeben und es seien immer noch rund 40 Bauinteressenten bei der Verwaltung registriert. Die im Flächennutzungsplan (FNP) enthaltenen Wohnbaulandressourcen seien allerdings nahezu ausgeschöpft. Eine anstehende Fortschreibung des FNP mit einem Planungshorizont für die nächsten 15 – 20 Jahre dauert nicht nur viele Jahre und löst erhebliche Planungskosten aus, ganz abgesehen davon, sei die Gemeinde derzeit auch nicht im Besitz von Rohbaulandflächen. Nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes wird es in Zukunft erheblich schwieriger sein, Flächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen, so AL Rommel. So sei es nun möglich, den Bebauungsplan Becherhalde III zur Rechtskraft zu bringen und die Erschließung nach einem weiteren Beschluss des Gemeinderates auf den Weg zu bringen.

Im Gremium wurde kontrovers diskutiert. So war die CDU-Fraktion für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens. Die SPD möchte das Bauland erstmal als Reserve halten, da schon genügend Land „verpflastert“ wird. Zudem wünsche sie sich ein gesundes Wachstum in Kißlegg, wo auch entsprechend Infrastruktur, wie Kindergärten, Kläranlagen u.ä. gegeben sind, ansonsten stünde man in einigen Jahren vor ganz anderen Problemen. Die GOL/ELK möchte, dass auch die nächsten Generationen die Chance haben, den Ort mitzugestalten. Bürgermeister Krattenmacher warnte davor die Entwicklung gänzlich stoppen zu wollen. Der Bedarf nach Wohnraums sei in der Gemeinde und der Region da und nichts deute darauf hin, dass es hier bald Entspannung gebe.

Schließlich kristallisierte sich eine mehrheitlich getragene Haltung des Gemeinderats heraus, wonach das Baurecht für die Becherhalde III geschaffen werden solle, die Erschließung und Bauplatzvergabe aber noch warten müsse.

Der Gemeinderat fasste dann mit zwei Enthaltungen folgenden Beschluss. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren „Becherhalde III“ auf Entwurfsbasis der Planung des Büros Sieber vom 29.01.2019/Var.3.1 fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen. 2. Die Erschließung der Neubaufläche bedarf einer erneuten Beschlussfassung des Gemeinderats.

 

TOP 5
Stellungnahmen zu laufenden Baugesuchen

Löhleweg 13, Flst. 419/3

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung eines Einfamilienhauses durch Aufstockung auf den bereits bestehenden Anbau.

Berghof 1 Flst. 648/1

Die Bauvoranfrage wurde von der Sitzung abgesetzt und nicht behandelt.

Info Neubau 3 MFH und Tiefgarage, Am Tannenstock, Flst. 943

AL Rommel informierte über das Bauprojekt. Geplant sind 3 Mehrfamilienhäuser (MFH) mit jeweils 14 Wohneinheiten. Die Wohnanlage umfasst insgesamt 42 Wohneinheiten, 59 Tiefgaragenplätze und 6 oberirdischen Stellplätze auf dem Grundstück. Jedes der 3 geplanten MFH wird mit rollstuhlgerechten Wohnungen im EG sowie im 1. OG ausgestattet. Die geplanten Wohnungen im Haus A sind zwischen 82 m² und 125 m² groß. Die beiden Häuser B und C sind von der Grundfläche und Grundrisse der Wohnungen gleich. Die Wohnungen beider Häuser liegen zwischen 60 m² und 120 m². Alle 3 MFH sind mit 3 Vollgeschossen sowie einem Staffelgeschoss und Dachterrassen ausgeführt. Aufgrund der Tiefgarage fällt viel Bodenaushub an, der gleichzeitig für den Lärmschutzwall auf der Ostseite des Baugebietes genutzt wird. Mit Solarenergie und Erdwärme werden die Gebäude klimaneutral genutzt. Im Gremium war man verwundert, dass es nur noch 3 Gebäude, statt der zuvor geplanten 4 Gebäude sind. Bürgermeister Krattenmacher führt aus, dass die ursprüngliche Anzahl an Wohnungen auf drei statt vier Baukörper verteilt wird, um den erforderlichen Platz für die Tiefgaragenabfahrt zu gewinnen. Auf Anfrage, ob Miet- oder Eigentumswohnungen entstehen, erklärte Bürgermeister Krattenmacher, dass der Investor auch beabsichtigt, Mietwohnungen anzubieten.

Info Neubau MFH mit 14 Wohnungen und Tiefgarage, Riedisser-Ring 1, Flst. 996

Bereits am 10.02.2021 wurde ein erster Entwurf für die Bebauung des Grundstückes dem Gremium vorgestellt. AL Rommel informierte über den derzeitigen Sachstand des Bauprojektes. Geplant ist der Neubau eines MFH mit 14 Wohnungen und 13 Tiefgaragenstellplätze und 5 oberirdischen Stellplätzen. Jedes der 3 Vollgeschosse ist mit 4 Wohnungen ausgeführt. Insgesamt sind dies 6 Wohnungen mit 60 m² sowie 6 Wohnungen mit 80 m². Das Dach- und Terrassengeschoss ist mit einer Wohnung von 88 m² und einer Wohnung mit 130 m² geplant. Das Dachgeschoss des Hauses wurde an einer Seite ganz nach außen gezogen und erwecke so den Anschein 4-geschossig zu sein. AL Rommel versicherte jedoch, dass der Architekt den Bebauungsplan vollumfänglich eingehalten habe.

 

TOP 6
Ausweisung von Fläche für den Bau von Photovoltaik-Freianlagen

Der Klimaschutz in Baden-Württemberg gewinnt immer mehr an Bedeutung. Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung wird mit Sofortprogrammen für Klimaschutz und Energiewende geworben. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) fördert bislang Strom aus Solarparks, allerdings nur auf speziellen Flächen entlang von Autobahnen, Bahnstrecken, Konversationsflächen, auf ehemaligen Mülldeponien und auf Baggerseen. Nach der Freiflächenöffnungsverordnung von 2017 haben auch PV Freiflächenanlagen unterhalb einer Größe von 750 kWp Anspruch auf eine EEG-Vergütung und müssen nicht an der EEG-Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen. Zudem soll sich die Agri-Photovoltaik, ein Miteinander von landwirtschaftlicher Nutzung und Energieerzeugung, fest etablieren. Auch der Landkreis wirbt mit der „Agenda erneuerbare Energien“ mit ambitionierten Zielen insbesondere für den Ausbau der Solarenergie in einer Region mit rund 1700 Sonnenstunden im Jahr. Die damit verbundenen Auswirkungen der Anlagen auf die Raumplanung veranlassen die Raumordnungsbehörde und den Regionalverband, Planungshilfen für die Gemeinden im Umgang mit Anträgen für PV-Freianlagen herauszugeben. Vor allem im Allgäu wird aber darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Einzelfall vorliegen kann.

AL Rommel erinnerte die Gemeinderäte daran, dass sich die Gemeinde die Zertifizierung im European Energie Award (EEA) in Gold zum Ziel gesetzt hat. Es seien derzeit 9 kommunale Gebäude mit Dachkollektoren belegt, dies sei aber immer noch weniger als PV-Freianlagen erbrächten.

In den Fraktionen war man sich einig, dass es sich hier um ein sehr schwieriges Thema handle und man vor dem Beginn einer großen Diskussion stehe: Welche Flächen kommen in Frage, wie groß sind diese und welche Risiken verbergen sich dahinter? Es könnte ein „Überbietungswettbewerb“ stattfindet, der die Besitzer von landwirtschaftlichen genutzten Fläche veranlasst, PV vorzuziehen, da es mehr einbringt als die landwirtschaftliche Nutzung. Man möchte auch kein „schwarzes Allgäu“ so ein Mitglied des Gemeinderates und forderte, sich Überlegungen zu anderen geeigneten Flächen zu machen. Der Gemeinderat einigte sich darauf und beschloss bei 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Prüfschema zur Bewertung von Standorten vorzulegen.

 

TOP 7
Kinderbetreuungsgebühren

Anpassung an den Landesrichtsatz

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Kinderbetreuungsgebühren für das Kindergartenjahr 2021/2022 mit einer pauschalen Erhöhung um 2,9 % zum 01.09.2021 entsprechend dem Vorschlag der kommunalen und kirchlichen Verbände angepasst wird.

 

TOP 8
Beschaffung ELW 1

Der Vorsitzende begrüßte die vielen Angehörigen der Feuerwehr Kißlegg. Er dankte der Feuerwehr für ihren Einsatz in der außergewöhnlichen Zeit der Pandemie. Es waren zum Glück nicht mehr Einsätze, aber dafür schwierigere, so Bürgermeister Krattenmacher. Er lobte daher sehr die besondere Leistung, unter Corona-Bedingungen ein neues Fahrzeug einzulernen.

Feuerwehrkommandant Andreas Wiltsche hielt den Sachvortrag. Der neue Einsatzleitwagen (ELW) ist für den Transport an und die Arbeit der Führungsgruppe am Einsatzort erforderlich. Die Führungsgruppe hat im Vorausgerätewagen (VGW) nicht genügend Platz. Das neue Fahrzeug verfügt über einen hochmoderne IT-Ausstattung, mit welcher die Einsatzleitung unterstützt und auch das gesamte Einsatzgeschehen dokumentiert wird. Vier IT-Arbeitsplätze ermöglichen es, Aufgaben sinnvoll auf die Besatzung aufzuteilen, um eine bestmögliche Qualität der Einsatzdokumentation zu erhalten. Er ist auch mit aktueller Funk- und Kommunikationstechnik ausgestattet, die einen Kontakt in alle Richtungen ermöglicht. Dieser ELW soll den Mannschaftstruppenwagen ablösen. Der ELW 1 hat sich inzwischen zum Standardfahrzeug für die Führungskräfte von Feuerwehren am Einsatzort entwickelt. Kommandant Wiltsche betonte, Kißlegg gehöre zu den Stützpunktfeuerwehren im Landkreis Ravensburg. Die Feuerwehr Kißlegg sei die einzige, die noch nicht mit einem ELW 1 ausgerüstet ist. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung eines ELW 1 für die Feuerwehr Kißlegg. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für das Fahrzeug entsprechend dem Leistungskatalog der Feuerwehr zu veranlassen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 150.000 EUR sind in den Haushalt 2022 einzustellen.

 

TOP 9
Änderung Benutzungsordnung Wohnmobilstellplatz

Der Gemeinderat verzichtete auf einen Sachvortrag und stimmte den Änderungen der Benutzerordnung des Wohnmobilstellplatzes am Strandbad Obersee einstimmig zu. Somit wird in der Benutzungsordnung unter § 3 Benutzungsgebühren und Kurtaxe, die Benutzungsgebühr ganzjährig auf 7 Euro pro Fahrzeug und Tag (24 h) festgelegt. Eine Meldepflicht von Übernachtungsgästen (§§ 29,30 BMG) sowie die bargeldlose Bezahlung per Handy-Ticket über den Parkautomaten werden mit aufgenommen.

 

TOP 10
Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Stolzenseeweg“

Kostenübernahme-Vertrag

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.06.2021 die Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Stolzenseeweg“ für einen Teilbereich der früheren Firma Charles River GmbH im nördlichen Stolzenseeweg eingeleitet und war sich einig, dass die Planungskosten überwiegend vom Bauherr und Betreiber des Solarparks zu tragen sind. Die Verwaltung hat den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Kostenrahmenvertrag) erstellt. Der Gemeinderat billigte einstimmig den Entwurf des Kostenübernahmevertrages.

 

TOP 11
Vergabe von Bauarbeiten

Energetische Sanierung Grundschule – Elektroarbeiten

Beim Bau der Kinderkrippe 2017 wurde der Anbau des Aufzugs aus finanziellen Gründen nicht ausgeführt. 2020 war der Anbau geplant und wurde wegen der Corona-Pandemie auf 2021 verschoben. Dieses Jahr wurde in den Pfingstferien mit den Baumaßnahmen begonnen, ab den Sommerferien geht es mit den Rohbauarbeiten weiter. Die Fa. Elektro Schneider, Kißlegg gab von 3 Bieterinnen das günstigste Angebot ab. Einstimmig vergab der Gemeinderat den Auftrag für die Elektroinstallationsarbeiten an die Fa. Elektro Schneider in Kißlegg, auf der Grundlage des Angebotes vom 09.06.2021 zum vorläufigen Angebotspreis von 23.368,27 EUR.

 

TOP 12
Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat nahm Spenden zustimmend zur Kenntnis.

 

TOP 13
Verschiedenes

- Unkrautbekämpfung auf dem Friedhof

Bürgermeister Krattenmacher informierte, dass die Unkrautbekämpfung im Friedhof nun mit Wasserdampf gemacht wird. Dafür wären mehrere Durchgänge notwendig und es müssen 12.000 EUR aufgewendet werden.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, dass das Unkraut weiter auch künftig mit Wasserdampf bekämpft wird und stimmte der Kostenübernahme von 12.000 EUR z

- Austausch Schultraktor

AL Rommel gab bekannt, dass der Traktor des Schulzentrums den „Geist“ aufgegeben hat und zeigte ein Vorführgerät des Fabrikats John Deere für 29.000 EUR.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Austausch des Traktors.

- Baugenehmigung Bike-Park

Bürgermeister Krattenmacher überreichte Gemeinderat Dux als Vertreter der Interessensgemeinschaft die Baugenehmigung für den Bike Park. Die Erfüllung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen wurde als Bedingung aufgenommen, um frühzeitig mit der Baumaßnehme starten zu können.

- GPA-Prüfung

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hatte die Bauausgaben für die Jahre 2015 – 2020 geprüft. Es gab keine Beanstandungen.

- Baumfällungen

Aufgrund des Unwetters letzte Woche sind mehrere Schäden an verschiedenen Bäumen am Galgenbühl, Freizeitgelände und Schulzentrum entstanden. Ein Baumsachverständiger war daher mit der Überprüfung eventuell notwendiger Baumfällarbeiten beauftragt.  

- Verkehrszählung

Der Vorsitzende informierte, dass am 15.07.2021 an mehreren Stellen in der Gemeinde eine Verkehrszählung stattfände. Diese Daten dienten für die Planungen der Kißlegger Entlastungsstraßen (Süd- und Ostspange) und dem IKOWA. Sie würden mit Videokameras durchgeführt. Es werden aber keine personenbezogenen Daten erhoben und diese nach der Auswertung gelöscht.

- Luftfilteranlagen

Weiter gab der Vorsitzende bekannt, dass es Staatszuschüsse für Luftfilteranlagen gäbe, aber nur für die Schulen. Für die Kindergärten müsste die Gemeinde die Geräte selber beschaffen. In 96 Räumen finde Betreuung und/oder Schulunterricht statt. Ein geeignetes Gerät kostet ca. 3.500 – 4.000 EUR. Im Moment ermittle die Verwaltung bei welchen Räumen nur eingeschränkt gelüftet werden könne. Der Gemeindetag plädiert dafür technisches Gerät nun in schlecht zu lüftenden Räumen zu nutzen. Diese Haltung teile die Gemeindeverwaltung.  

 

TOP 15
Anfragen und Wünsche des Gemeinderates

Aus dem Gemeinderat wurde bedauert, dass beide Aufzüge am Kißlegger Bahnhof nicht funktionieren würden. Auch die Treppenaufgänge würden sehr schmuddelig aussehen. Bürgermeister Krattenmacher versprach, dass man sich darum kümmere.

Des Weiteren wurde nachgefragt, ob die Gemeindeverwaltung recyceltes Papier verwendet. Der Vorsitzende erklärte, dass dies Thema war, aber zu einem unverhältnismäßig großen Wartungsaufwand bei Druckern und Kopiergeräten führte.

Der Feldweg hinter dem Betonwerk zum „Mädlebad“ sei mit einem Bauzaun versehen, so aus dem Gemeinderat. Der Vorsitzende antwortete, dass dieser entfernt würde, allerdings kein Parkausweichverkehr entstehen dürfe.

Weitere Fragen wurden zu den Corona-Testungsmöglichkeiten in Kißlegg, zum Wohlergehen der Partnerstädte und zum Stand des Bauernhofgartens gestellt und wie es mit dem Mähen auf den Sportanlagen klappe. Der Vorsitzende beantwortete die Fragen wie folgt:

Den Partnerstädten, Fontanellato in Italien und Le Pouliguen in Frankreich, gehe es gut. Sie seien gut durch die 3. Welle gekommen und man stünde in Kontakt mit beiden Städten.

Mit dem Bau des Bauernhof Kindergartens käme man gut voran. Die Nachfrage nach Coronatests sei erheblich zurückgegangen. Die Testangebote würden deshalb und auch wegen neuer Bedingungen seit 01.07.2021 heruntergefahren, ab dem 1.8.2021 werden die kostenlosen Bürgertestungen durch Ehrenamtliche vorübergehend eingestellt. Für die ehrenamtlichen Heferinnen und Helfer ist dies schlicht weg nicht mehr leistbar und nun auch noch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Er sei zudem sehr erbost, dass die Kosten der Tests in den Kindergärten in Höhe von 30.000 – 60.000 EUR nun wohl großteils an der Gemeinde hängen bleiben.

Das nicht bespielen der Sportanlagen hätte den Plätzen eher geschadet und somit müsse sich der Bauhof um das Problem kümmern. Daher seien gerade mehrere Fahrzeuge auf den Sportplätzen unterwegs.

Bei einer weiteren Anfrage ging es darum, wie es mit der Loreto Kapelle aussieht.

Der Vorsitzende antwortete, dass die Bärenweiler-Stiftung die Loreto Kapelle in Stand setzen wolle, sobald wieder Geld da wäre.

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