Rathaus Aktuell: Gemeidne Kißlegg

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Pressebericht Gemeinderatsitzung

Artikel vom 19.02.2021

Presseartikel zur GR-Sitzung am 10.02.2021

 

TOP 1
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsplan 2021 - 1. Lesung

Kämmerer Roland Kant stellte dem Gremium den Entwurf des ersten Nachtragshaushaltes 2021 vor. Nachdem der Doppelhaushalt 2020/21 am 12.02.2020 beschlossen wurde, hätten sich, bedingt durch die Corona-Pandemie, viele Veränderungen ergeben, erklärte Herr Kant. Diese führten dazu, dass ein erster Nachtrag zum Haushalt 2021 erforderlich werde. Bereits im November 2020 habe sich abgezeichnet, dass im Jahr 2021 mit erheblichen Einbußen bei den Einnahmen zu rechnen sei.

Bürgermeister Krattenmacher erklärte, es fehlten rund 1,5 Millionen Euro für den laufenden Bereich im Haushalt. Er sehe kurzfristig drei Maßnahmenpakete, um zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen: Noch mehr sparen in allen Bereichen, Verzicht auf Investitionen und Erhöhung der Realsteuern auf den Kreisdurchschnitt. Auch strukturelle Änderungen sollten nun angegangen werden, die sich allerdings finanziell erst nach längerer Zeit bemerkbar machen würden.

Bürgermeister Krattenmacher schlug vor, die Aussprache in die nächste Sitzung zu verlegen. Er verwies darauf, dass man einen genehmigten Haushalt habe.

 

TOP 2
Wasserversorgung Kißlegg

-Wirtschaftsplan 2021

Kämmerer Kant erläuterte den Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan 2021 habe ein Gesamtvolumen von 945.000 Euro, davon entfallen auf den Erfolgsplan 564.000 Euro und auf den Vermögensplan 381.000 Euro. Der Wasserverkauf sei 2020 durch den warmen Sommer und einen großen Wasserkunden gut gewesen, die Wasserverluste inzwischen sehr gering. Durch die leichte Gebührensenkung zum 01.01.2020 auf 1,06 Euro je Kubikmeter habe sich ein Umsatz von 564.000 Euro ergeben und dadurch ein planerischer Verlust von 96 Euro. Im Vermögensplan seien Investitionsausgaben in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen, unter anderem für den Leitungsbau Bahnhofstraße, Zaisenhofen, Gartenstraße, sowie der Kauf von Notstromaggregaten.

Der Gemeinderat beschloss den Wirtschaftsplan mit sämtlichen Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2021 einstimmig.

 

TOP 4
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Elektro- und Mobilitätszentrum“

-Behandlung und Abwägung der Anregungen
-Feststellungsbeschluss

Das Ergebnis der zweiten Auslegung lag den Gemeinderäten vor und wurde erörtert. Eine weitere Aussprache wurde nicht gewünscht.

Bauamtsleiter Rommel teilte mit, dass der geplante Kreisverkehr um 45.000 Euro teurer werden wird. Grund dafür sei ein Fehler des Planungsbüros. Der Gemeinderat wird in der nächsten Sitzung darüber beraten.

Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Gemeinderat machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 02.06.2020 zur eigen.
     
  2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten diese Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt die Entwurfsfassung. Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Änderungen des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend benachrichtigt. Das Datum der Entwurfsfassung wird beibehalten.
     
  3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Elektro- und Mobilitätszentrum“ in der Fassung vom 02.06.2020 wurde festgestellt.
 

TOP 5
Vorhaben- und Erschließungsplan „Elektro- und Mobilitätszentrum“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

-Behandlung der Abwägung der Anregungen
-Satzungsbeschluss

Nach der Erörterung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 02.06.2020 zur eigen.
     
  2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte die Entwurfsfassung vom 28.09.2020. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderung betroffen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
     
  3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Elektro- und Mobilitätszentrum“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 28.09.2020 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.
 

TOP 6
Fortschreibung des Regionalplanes

-Stellungnahme zur Aufstufung von Kißlegg zum Unterzentrum
-Zielabweichung für das IKOWA

Eine Vorbesprechung mit Herrn Franke vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben hatte in einer Videokonferenz im Vorfeld stattgefunden, so Bürgermeister Krattenmacher. Er erinnerte daran, dass die Gemeinde in einer ersten Anhörungsrunde vom Regionalverband für eine Aufstufung zum Unterzentrum vorgesehen worden war und entsprechende Planungen für die Handelsentwicklung mit Genehmigung des Regierungspräsidiums am Erlenweg eingeleitet worden sind. Nun sei eine Aufstufung vom Wirtschaftsministerium überraschend abgelehnt worden. Begründet werde dies mit formalen Regeln, die Wolfegg dem Bereich Ravensburg zuordnen.

Bürgermeister Krattenmacher dagegen betonte, dass das Wirtschaftsministerium den Verflechtungsraum falsch bewerte und die tatsächliche Situation verkenne. Eine Nicht-Aufstufung würde die Handelsflächen unverhältnismäßig klein halten und damit die Nahversorgung in Kißlegg zusätzlich gefährden.

Zum Zielabweichungsverfahren teilte Bürgermeister Krattenmacher mit, dass die Gemeinde durch die bisherige Bauleitplanung eindeutig erkläre, das Gewerbegebiet IKOWA auszuweisen. Er empfahl dem Gemeinderat, dem Zielabweichungsverfahren mit Nachdruck zuzustimmen.

In der anschließenden Diskussion sprachen sich die Gemeinderäte für eine Aufstufung zum Unterzentrum aus. Auf Unverständnis stieß dabei die Behauptung, es fehle eine Verflechtung mit Wolfegg.

Einstimmig wurde beschlossen, den Regionalverband dringend zu bitten, darauf hinzuwirken, die Aufstufung von Kißlegg zum Unterzentrum wieder in den Entwurf aufzunehmen und zu beschließen.

Ein Gemeinderat der GOL gab eine Erklärung gegen das IKOWA ab. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde per Geschäftsordnungsantrag vorgeschlagen, die Diskussion zu beenden. Bei 16 Ja- und drei Neinstimmen wurde die Diskussion beendet.  

Bei drei Gegenstimmen begrüßte der Gemeinderat den Antrag des Regionalverbandes auf Erteilung einer Abweichung von einem Ziel der Raumordnung (Kißlegg, Waltershofen) und stimmte dem zu.

 

TOP 7
Ausführungsbeschluss

-Kanalsanierung 2021
-Eilgenkontrollverordnung (EKVO) 2021

Bei der EKVO ist für das Jahr 2021 der Untersuchungsbereich „Stolzenseeweg“, „Wiesenweg“ und „Immenrieder Straße“ vorgesehen.

Kanalsanierungsarbeiten stehen im Bereich Schlingseesiedlung an.

Für EKVO und Kanalsanierung entstehen in diesem Jahr Kosten in Höhe von165.000 Euro inkl. Ingenieurkosten.

Ohne weitere Aussprache stimmte der Gemeinderat den Maßnahmen einstimmig zu.

 

TOP 8
Stellungnahme zu laufenden Baugesuchen

a) Wiesenweg 17, Flst.-Nr. 196/3

Neubau Doppelgarage und Balkone.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

b) Bietenweiler 3, Flst.-Nr. 25/5
Nutzungsänderung best. Stallgebäude in 2 Wohnungen mit Garagen
Bauamtsleiter Rommel erläuterte das Bauvorhaben und verwies auf den TOP 11, Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

c-e) Pfaffenweiler 4, Flst.-Nr. 1307/2, 1307/3, 1307/4
Partei I: Abriss bestehende Remise/Stallgebäude und Wiederaufbau in Wohnraum
Partei II: Abriss bestehende Remise/Stallgebäude und Wiederaufbau in Wohnraum
Partei III: Umbau und Sanierung/Modernisierung best. Wohngebäude, Neubau Carport

Bauamtsleiter Rommel stellte das Bauvorhaben in Pfaffenweiler vor. Es werde ein saniertes und modernisiertes ehemaliges landwirtschaftliches Gebäude entstehen mit 13 Wohneinheiten und 21 Stellplätzen. Die Anforderungen der Gemeinde seien von den Bauherren erfüllt worden, darum schlage die Verwaltung das Einvernehmen vor. Über nachbarlichen Einwände entscheide das Landratsamt, ebenso über die restlichen Anforderungen.

Das Bauvorhaben wurde im Gemeinderat intensiv und auch kontrovers diskutiert. Man war aber der Ansicht, dass zusammen mit den Bauherren eine ordentliche Lösung gefunden worden sei.

Das gemeindliche Einvernehmen für alle drei Bauvorhaben wurde einstimmig erteilt.

Mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erledigten sich die Tagesordnungspunkte 9 und 10, Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Pfaffenweiler“ und Erlass einer Veränderungssperre.

 

TOP 11
Abwasser-/Wasseranschluss nach Leupolz

-Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Flst.-Nr. 25/7 und 25/8 in Bietenweiler.

Der Gemeinderat stimmte der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasserbeseitigung und die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Kißlegg zu, unter der Bedingung, dass die Flst.-Nr. 25/7 und 25/8 in Bietenweiler an die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Wangen bzw. das Wasserversorgungsnetz der Wasserversorgungsgenossenschaft „Leupolz-Praßberg“ anschließen. Die Befreiung gilt, solange die Anschlüsse bestehen.

 

TOP 12
Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat nahm eine Spende für die Feuerwehr zustimmend zur Kenntnis.

 

TOP 13
Verschiedenes

-Benennung der Straße im Baugebiet „Zaisenhofen-West“

Bürgermeister Krattenmacher unterbreitete den Verwaltungsvorschlag, die Straße Gebrüder-Kolb-Straße zu nennen. Damit wolle man die Verdienste der Brüder Paul und Anton Kolb würdigen, die in Kißlegg mit der AKO nicht nur das größte und bedeutendste Industrieunternehmen aufgebaut, sondern die Gemeinde auch wesentlich geprägt hätten. Insbesondere Paul Kolb habe mit seinem Engagement unternehmerische, technische und soziale Maßstäbe gesetzt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Straße „Gebrüder-Kolb-Straße“ zu nennen.

 

-Nebenkostenabrechnung Kleiderkammer

Bürgermeister Krattenmacher legte dem Gremium die Nebenkostenabrechnung der Kleiderkammer vor, die im Erdgeschoss des ehemaligen „Löwen“ untergebracht ist.

Da die Kleiderkammer ehrenamtlich und gemeinnützig betrieben wird, wird rückwirkend keine Miete erhoben. Da aber Erträge erwirtschaftet werden, solle eine pauschalierte Erstattung von Teilen der Nebenkosten erfolgen. Er schlug vor, dass für die bisherige Nutzung ein Betrag von 12.600 Euro in Rechnung gestellt werde. Dieser Betrag werde dann an Bedürftige und gemeinnützige Organisationen gespendet. Der Spendenzweck entspreche den Wünschen des Kleiderkammerteams.

Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise einstimmig zu und bedankte sich bei allen ehrenamtlichen Helfern für ihr Engagement.

 

Kindergartenbeiträge

Hauptamtsleiter Wetzel informierte, dass im Januar Elternbeiträge eingezogen worden sind, da die Entscheidung zur weiteren Schließung erst nach dem Abbuchungslauf gefallen war. Zum Ausgleich für die nicht erfolgte Betreuung wurden die Februarbeiträge nicht eingezogen. Dies gilt wegen der weiteren Schließung im Februar auch für die Märzbeiträge. Wer allerdings im Januar oder im Februar die Notbetreuung in Anspruch genommen habe, müsse im März einen Monatsbeitrag entrichten. Dies wolle man auch den anderen Trägern so vorschlagen.

Der Gemeinderat war mit der Vorgehensweise einverstanden.

 

TOP 14
Bekanntgaben mit den in nichtöffentlicher Sitzung und von den Ortschaftsräten gefassten Beschlüssen

Bürgermeister Krattenmacher teilte mit, dass aus hygienischen Gründen und für die isolierte Unterbringung einer Person um 25.000 Euro ein gebrauchter Wohncontainer beschafft und aufgestellt werden musste. Das Gesundheitsamt habe dies dringend angeraten und beteilige sich an der Miete.

 

TOP 15
Anfragen und Wünsche des Gemeinderates

Eine Anfrage wurde gestellt zum Ablauf bei der Landtagswahl.
Amtsleiter Wetzel antwortete, sie werde gleich ablaufen und organisiert wie die Bürgermeisterwahl im Oktober, nur mit der erweiterten Maskenpflicht.

Eine weitere Anfrage betraf das Seniorenzentrum auf der Becherhalde. Die Gemeinderäte interessierten sich für die Preise der Seniorenwohnungen.
Bürgermeister Krattenmacher versprach, entsprechende Informationen zu besorgen.

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