Presseartikel Gemeinderat 16.09.2026
TOP 1
Festlegung Vergabekriterien Wohnbaugrundstücke - Becherhalde III
Bürgermeister Krattenmacher führte in das Thema ein, bevor stv. ALin Arnold anhand einer Präsentation den Sachverhalt vorstellte. Sie erläuterte einleitend, dass es vor der Erschließung des dritten Bauabschnitts in der Becherhalde erforderlich ist, die bisherigen Kriterien zu aktualisieren und auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.
Sie stellte den Punktekatalog und die sozialen Kriterien vor und veranschaulichte das Verfahren anhand fiktiver Beispiele. Aus einer vorliegenden Interessentenliste gebe es derzeit rund 30 Interessenten. Für die beschriebenen Vergabekriterien seien 15 Plätze vorgesehen; vier südliche Randplätze mit unverbaubarem Bergblick würden hingegen über ein Bieterverfahren vergeben.
Aus den Reihen wurde darauf hingewiesen, dass Wohnraum dringend nachgefragt werde. Der vorgeschlagene Punktekatalog wurde als gut bewertet. Auch die Notwendigkeit des Auf-wands wurde anerkannt, wenngleich bedauert, da dieser gesetzlich erforderlich sei. Es wurde betont, dass eine vollständig gerechte Lösung nicht möglich sein werde. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bauplatzvergaberichtlinien für gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Becherhalde III. Die Gewichtung der Sozialkriterien zu den Ortsbezugskriterien wurde mit 50:50 festgelegt.
TOP 2
Anfragen aus der Bürgerschaft
Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldeten sich mehrere Bürgerinnen und Bürger zu Wort. Bauamtsleiter Rommel erläuterte zunächst den aktuellen Sachstand zum Netto-Neubau. Er erklärte, dass Angrenzer gesetzlich nicht mehr angehört werden müssten und der Bau dadurch beschleunigt werde. Nach Eröffnung von Edeka und Rossmann werde Netto abgerissen und neu gebaut, wobei der Neubau als Flachdach ohne Dachaufbau geplant sei. Die Baugenehmigung sei am Vortag der Sitzung von der Baurechtsbehörde erteilt worden. Ver-flüssiger und Wärmepumpe kämen an die Außenwand in Richtung der östlich angrenzenden Wohnbebauung; die Lüfter erzeugten Geräusche, die zulässigen Lärmwerte würden jedoch eingehalten. Eine betroffene Anwohnerin betonte die erhebliche Belastung für Schlaf und Ge-sundheit der Betroffenen.
Aus den Reihen des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass dauernde Lärmbelastung gesundheitsgefährdend sei und Anwohner bereits an den Gemeinderat herangetreten seien. Es wurde auf schlechte Erfahrungen hingewiesen und angeregt, die Verwaltung solle auf Netto zugehen, um auf die Probleme aufmerksam zu machen und die geplanten Geräte anders auszurichten. Bürgermeister Krattenmacher sicherte zu, man werde das Gespräch mit dem Investor und Netto nochmals suchen.
Ein Bürger erkundigte sich nach dem Stand in der Kirchmoosstraße bezüglich des Rammverfahrens und berichtete von rund 100 Unterschriften gegen dieses Verfahren, die innerhalb von drei Wochen gesammelt worden seien. Außerdem berichtete er von einer invasiven Pflanze auf dem Bauareal. Bürgermeister Krattenmacher erklärte, dass ihm kein neuer Sachverhalt bekannt sei. Die Unterschriftenaktion sei ein wichtiges Signal an den Bauträger.
Ein weiterer Bürger fragte nach dem Grund für das Bieterverfahren bei den vier Randlage-plätzen in der Becherhalde, woraufhin stv. ALin Arnold erläuterte, diese Plätze seien aufgrund ihrer besonderen Lage auch gesondert zu behandeln.
TOP 3
Haushaltsvollzug 2026 - Erlass von Haushaltsperren
Bürgermeister Krattenmacher erläuterte einleitend, dass die Gemeinde im laufenden Haus-haltsjahr in eine schwierige Situation geraten sei. Einerseits steigen die Kosten, andererseits sinken die Einnahmen. Auch bei mehreren Investitionen seien Mehrkosten zu verzeichnen. Bei der Sanierung des Bürgerhauses Löwen drohen nun so erheblich Mehrkosten aufzulaufen, dass ein sofortiges Nachsteuern erforderlich sei. Er nennt als Vorschlag zur Sicherstellung der Finanzierung für dieses Jahr vorgesehene aber noch nicht begonnene Maßnahmen durch eine Haushaltssperre zu verschieben. Es sei aus unterschiedlichen Gründen ohnehin unwahrscheinlich, dass diese 2026 durchgeführt werden können.
Außerdem werde die geplante Kunstausstellung 2027 ausgesetzt und seine freiwerdende Stabstelle vorerst nicht neu zu besetzen. Kämmerer Kant stellte den Haushaltsvollzug anschließend anhand einer Präsentation vor. Er erläuterte, dass die Einnahmen um 2,2 bis 2,4 Millionen Euro eingebrochen seien. Die Gewerbesteuer sei seit 2024 stark rückläufig. Der Investitionshaushalt belaufe sich auf 13,1 Millionen Euro und sei damit so groß wie noch nie. Kämmerer Kant erläuterte abschließend die Baukostenentwicklung beim Bürgerhaus Löwen: Die ursprünglich geplanten Kosten von 5,80 Millionen Euro stiegen auf voraussichtlich rund 7,20 Millionen Euro, was ein nicht finanziertes Defizit von 1,4 Millionen Euro bedeute. Der Eigenmittelanteil der Gemeinde erhöhe sich auf rund 3,6 bis 3,7 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Beschlusslage von 3 Millionen Euro.
Bürgermeister Krattenmacher ergänzte, nicht der Löwen allein sei die Ursache für die Haushaltssperre, sondern der Kostenanstieg im Investitionsbereich sowie geringere Einnahmen und höhere Ausgaben im laufenden Betrieb; der Löwen verschärfe diese Situation jedoch. Er verwies darauf, dass man in alter Bausubstanz immer wieder auf Unvorhergesehenes stoße. Er kündigt an, dass der Architekt dem Gremium Erklärungen zu den Mehrkosten liefern wer-de. Außerdem soll für den Nachtragshaushalt 2027 eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern der Verwaltung und Mitgliedern des Gemeinderates gegründet werden. Von den Haushaltssperren betroffen seien unter anderem die Sanierung Haus Walser, der barrierefreie Zugang zum Rathaus, ELR-Abrissmaßnahmen, die Fassadensanierung am Neuen Schloss, Maßnahmen bei Strandbad sowie Straßenerneuerungsmaßnahmen.
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde die Haushaltssperre als richtig und notwendig bewertet, gleichzeitig aber Unverständnis und Verärgerung über das Ausmaß der Kostensteigerungen beim Bürgerhaus Löwen geäußert. Es wurde gefordert, dass der Architekt die Mehr-kosten erklären und offenlegen solle, welche weiteren Kosten noch auf die Gemeinde zukä-men. Das Bedauern über den Wegfall der Kunstausstellung 2027 wurde ebenso zum Aus-druck gebracht. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Nachtragshaus-halts 2027 wurde ausdrücklich begrüßt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haus-haltssperren für das Jahr 2026 und benannte Mitglieder aus den Fraktionen für die Einrichtung der Arbeitsgruppe.
TOP 4
Umbau "Lindenbergele"
- Sachstand
Bauamtsleiter Rommel erläuterte den aktuellen Planungsstand zum Umbau des Verkehrs-knotenpunkts „Lindenbergele". Er erklärte, dass im Zuge des für 2030/2031 geplanten Bau der Bahnunterführung eine bauzeitliche Umleitung des Verkehrs erforderlich sein werde. Als mögliche Lösungen kämen entweder eine Ampellösung, eine Bypasslösung zur Emmelhofer Straße oder ein Kreisverkehr am Lindenbergele in Betracht. Ein Kreisverkehr passe an diesem Standort jedoch nicht. Für die spätere dauerhafte Nutzung sei die favorisierte Bypasslösung ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr (Barrierefreie Bushaltestelle) vorgesehen.
Bürgermeister Krattenmacher ergänzte, dass die Straßenverkehrsbehörde die Fußgängerwege im Bereich der Grundschule in diesem Zusammenhang ebenfalls prüfen wird. Aus den Reihen des Gremiums wurde nach dem Erhalt der überdachten Bushaltestelle gefragt, welche nach Auskunft von Bürgermeister Krattenmacher bis zum Neubau voraussichtlich nicht abgerissen werden müsse. Auf eine weitere Anfrage zu dem versetzten Zaun in der Parkstraße erklärte Bürgermeister Krattenmacher, dass dies das Ergebnis einer gescheiterten Grundstücksverhandlung unter Einhaltung der Grundstücksgrenzen sei.
Der Gemeinderat nahm den bisherigen Planungsstand zum Umbau des Lindenbergele zur Kenntnis.
TOP 5
Sanierung Sandplätze Tennisclub Kißlegg e.V.
Investitionszuschuss zur Sanierung und Verlängerung Erbbaurecht
Der Tennisclub Kißlegg e.V. beantragte einen Investitionszuschuss für die Sanierung von vier Sandplätzen. Die Gesamtkosten der Sanierung beliefen sich laut Kostenvoranschlag der SPORTSTÄTTENBAU Garten-Moser GmbH u. Co. KG auf 104.696,20 Euro. Gemäß den gemeindlichen Vereinsförderrichtlinien könne ein Zuschuss von 20 Prozent, maximal 20.939,24 Euro, gewährt werden. Die Sanierungsmaßnahmen seien für den Zeitraum Herbst 2026 bis Frühjahr 2027 geplant. Daneben beantragte der Verein die Verlängerung des seit 1980 bestehenden Erbbaurechts, das aktuell bis 2030 läuft, um weitere 25 Jahre; die Verlän-gerung ist an die Duldung einer Streuobstwiese geknüpft.
Ein Mitglied des Gemeinderates verwies auf die Verjüngung des Vereinsvorstands sowie die hohe Zahl an Kindern im Verein und sprach sich erfreut für den Investitionszuschuss aus. Aus den Reihen wurde zudem betont, dass trotz der angespannten Haushaltslage das Vereinsleben in der Gemeinde zu unterstützen sei.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei einer Enthaltung, dem Tennisclub Kißlegg e.V. einen Investitionszuschuss von maximal 20.939,24 Euro zu gewähren, der anhand der tatsächlich anfallenden Kosten bemessen und ausbezahlt wird. Der Verlängerung des Erbbaurechts einschließlich der Duldung der Streuobstwiese stimmte das Gremium ebenfalls zu.
TOP 6
Bebauungsplan "Albert-Schweitzer-Schule" sowie Aufhebung des Bebauungsplanes "Sonderschule G" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hunauer Äcker"
- Behandlung der Anregungen
- Satzungsbeschluss
Bauamtsleiter Rommel erläuterte den Sachverhalt. Er wies darauf hin, dass der Bebauungsplan keine Außenwirkung entfalte. Der Gemeinderat hatte am 13. Mai 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans sowie den Auslegungsbeschluss gefasst. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 16. Juni bis 20. Juli 2026 statt; Behörden wurden bis zum 22. Juli 2026 beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen wurden abgewogen. Die vorgenommenen Änderungen beschränkten sich auf klarstellende und redaktionelle Anpassungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen der Hinweise und der Begründung. Da diese Änderungen offensichtlich keine erstmalige oder stärkere Berührung von Belangen bewirkten, war gemäß § 4a BauGB keine erneute Beteiligung erforderlich. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange würden entsprechend benachrichtigt. Das Planungsbüro Sieber Consult war an der Trägerbenachrichtigung beteiligt. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Landkreis als Schulträger.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Abwägungsinhalte zur Fassung vom 13. Mai 2026 zu übernehmen, die Entwurfsfassung vom 18. August 2026 zu billigen sowie den Be-bauungsplan „Albert-Schweitzer-Schule" einschließlich der Aufhebung des Bebauungsplanes „Sonderschule G" und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hunauer Äcker" in der Fas-sung vom 18. August 2026 als Satzung zu beschließen. Mit der amtlichen Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.
TOP 7
Stellungnahme zu laufenden Baugesuchen
Abbruch bestehender Scheune und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten sowie Heizungsraum für Bestandshäuser, Flst. 618/2, Wangener Str. 56
Bauamtsleiter Rommel erläuterte den Sachverhalt. Er wies darauf hin, dass korrekt von ei-nem „bestehenden Hofgebäude" und nicht von einer Scheune die Rede sein müsse. Bürgermeister Krattenmacher ergänzte, dass das nicht mehr genutzte Gebäude durch Wohnungsneubau ersetzt werden soll.
Das Vorhaben war dem Gemeinderat bereits am 8. Juli 2026 vorgestellt worden; das Einvernehmen war damals nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch erteilt worden. Die Baurechtsbehörde hatte jedoch mit Schreiben vom 13. August 2026 mitgeteilt, dass sich das Vorhaben nicht in die nähere Umgebung einfüge und nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig sei. Über den sogenannten „Bauturbo" nach § 34 Abs. 3b Baugesetzbuch könne eine Ausnahme erteilt werden, sofern die Gemeinde ihre Zustimmung erkläre. Die Klärung der Oberflächenentwässerung mit dem Tiefbauamt war zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht abgeschlossen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig seine Zustimmung nach § 34b Baugesetzbuch zum Abbruch des bestehenden Hofgebäudes und zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten sowie einem Heizungsraum für die Bestandshäuser auf dem Flurstück 618/2, Wangener Straße 56.
TOP 8
Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat nahm die Spenden für die Sanierung des Bürgerhauses Löwen und für die Jugendfeuerwehr Kißlegg dankend an.
TOP 9
Verschiedenes
Unter Verschiedenes wurde folgendes bekanntgegeben:
Ab 1. Juni 2027 verkehrt ein Schnellbus auf der Strecke Kißlegg–Ravensburg über Wolfegg und Weingarten.
Der erste Breitbandausbauabschnitt ist in Gang gesetzt; in Zaisenhofen nahm das Leitungsnetz am Sitzungstag den Betrieb auf.
Der Radwegbau von der Oberseebrücke nach Rempertshofen beginnt noch in diesem Monat.
TOP 9.1
Auftragserteilung Rechnungsworkflow
Kämmerer Kant erläuterte den Sachstand zur geplanten Einführung eines digitalen Rechnungsworkflows in der Gemeindeverwaltung und schildert den bisherigen Ablauf der Rechnungsbearbeitung: Eine Papierrechnung müsse über mehrere Arbeitsplätze wandern, bis sie beglichen werde. Mit dem neuen Workflow werden diese Schritte am PC erledigt. Die Gemeinde hinke bei der Digitalisierung dieses Verwaltungsbereichs hinterher; der Auftrag solle daher schnellstmöglich erteilt werden. Er erklärte, dass die Einführung ursprünglich bereits für 2024 vorgesehen war. Aufgrund von Hard- und Softwareumstellungen hat sich diese verzögert. Das Angebot sehe eine frühestmögliche Einführung ab dem vierten Quartal 2027 vor, sofern die Auftragserteilung innerhalb von 90 Tagen erfolge. Die einmaligen Kosten für das Rechenzentrum beliefen sich auf 22.000 Euro.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Kämmerer Kant, die 22.000 Euro seien eine einmalige Investition; für das übergeordnete System entstünden durch den Workflow unwesentlich höheren laufenden Kosten.
Der Gemeinderat erteilte den Auftrag zur Einführung des Rechnungsworkflows einstimmig.
TOP 10
Bekanntgaben mit den in nicht öffentlicher Sitzung und von den Ortschaftsräten gefassten Beschlüsse
Es lagen keine Bekanntgaben vor.
TOP 11
Anfragen und Wünsche des Gemeinderates
In der abschließenden Fragerunde stellten mehrere Ratsmitglieder Anfragen zu laufenden Themen:
● Zum Stand der Baustellen, insbesondere zum Hochwasserschutz Waltershofen und zur Kirchstraße: Bauamtsleiter Rommel erklärte, beim Hochwasserschutz werde am Montag geteert; der Fertigstellungstermin für die Kirchstraße sei noch nicht bekannt.
● Zur 30er-Zone in der Fürst-Maximilian-Straße: eine dauerhafte Regelung durch die Straßenverkehrsbehörde sei vorgesehen und werde zeitnah erfolgen.
● Zu Dauerkabinen beim Strandbad: Kämmerer Kant erklärte, die Planung sei noch nicht abgeschlossen, der Bedarf nach Dauerkabinen sei vorhanden, das Thema werde im Gremium beraten, wobei auch Alternativen geprüft würden.
● Zur Schallwand am Rossmann und ob diese keinen Durchgang mehr ermögliche: Bauamtsleiter Rommel erläuterte, die Schallwand sei zum Lärmschutz der Anwohner auf der Südseite wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens erforderlich. Ein Durchlass sei aber etwas weiter in Richtung Erlenweg zwischen Schallschutzwand und dem neu errichteten Rossmann-Gebäude möglich.





