Gemeinderat Aktuell: Gemeidne Kißlegg

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Jubiläum
Gemeinderat Aktuell

Hauptbereich

Pressebericht Gemeinderatssitzung

Artikel vom 02.03.2023

TOP  1
Sanierung der Bahnhofstraße
- Billigung der Planung
- Baubeschuss

Das Ingenieurbüro Haag & Noll, vertreten durch Herrn Haag, stellte dem Gemeinderat die Planung und Neugestaltung der Bahnhofstraße mit Planstand vom 13.01.2023 vor. Voraus ging ein Vororttermin des Gemeinderats in der Bahnhofstraße. Diskutiert wurde der Pflasterbelag und dessen Kosten sowie der Busverkehr. Bei Letzterem habe man sich für die optimalste Lösung für den Fahrgast ohne Straßenquerung und mit kurzem Weg zwischen Bahnsteig und Bushaltestelle entschieden, betonte Bürgermeister Krattenmacher. Die Parkplatzsituation vor der Bäckerei solle ebenfalls noch im Detail mit der Eigentümerfamilie besprochen werden. Zur Bauphase sagte Haag, rechne man mit ca. 7-8 Monate. Baubeginn solle bereits im Mai 2023 sein. Der Gemeinderat fasste mit 2 Enthaltungen den mehrheitlichen Beschluss:

  1. Der Gemeinderat entschied sich für den Pflasterbelag „Lambada forte Planline“.
  2. Der Gemeinderat stimmte der Planung (Planstand 13.01.2023) zu.
  3. Der Gemeinderat fasste den Baubeschluss zur Sanierung der Bahnhofstraße. Die Baumaßnahmen sollen zeitnah ausgeschrieben werden.
 

TOP  2
Benutzungsordnung Wohnmobilstellplatz - Anpassung der Gebühren

Seit 2013 betreibt die Gemeinde Kißlegg den Wohnmobilstellplatz beim Kißlegger Strandbad. Die Übernachtungszahlen seien über die Jahre moderat gestiegen, so Tourismusleiterin, Birgit Kraft, in ihrem Sachvortrag und die Übernachtungen hätten sich bei ca. 5.000 im Jahr eingependelt. In Anbetracht der steigenden Instandhaltungs- und Wartungskosten sowie im Vergleich zu den umliegenden Städten und Gemeinden, wolle man nun die Stellplatzgebühr anheben. Der Gemeinderat stimmte mit 4 Nein-Stimmen dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung über die Erhöhung der Stellplatzgebühr von derzeit 7,00 €/Nacht auf 11,00€/Nacht inkl. Kurtaxe zu. Einstimmig stimmte er hingegen der Benutzungsordnung Wohnmobilstellplatz zu, die nach Bekanntmachung zum 01.04.2023 in Kraft treten solle.   

 

TOP  3
Neufassung der Kurtaxesatzung - Einführung des digitalen Meldescheins

Tourismusleiterin Birgit Kraft, stellte dem Gremium die geänderte Kurtaxensatzung vor und ging zugleich auf die Einführung des digitalen Meldescheins für Gastgeber ein. Beim digitalen Meldeschein sei man noch in der Übergangsphase und für Anregungen und Rückmeldungen zur Umsetzung dankbar. Gerne helfe auch das Team des Bürgerbüros bei Fragen weiter. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Entwurf der neuverfassten Kurtaxensatzung vom 08.02.2023 zu. Diese solle nach Bekanntmachung zum 01.04.2023 in Kraft treten.   

 

TOP  4
Bebauungsplan „Becherhalde BA III" sowie die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Becherhalde II " und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Behandlung der Anregungen
- Satzungsbeschluss

Die Sieber Consult GmbH, vertreten durch Herrn Eppinger, stellte dem Gremium den Bebauungsplan vor und ging auf die einzelnen Punkte ein. Das Gremium fasste mit 1 Enthaltung nachstehenden Beschluss. Es wurde zudem betont, dass es wichtig sei, dass vorerst nicht gebaut werde, aufgrund fehlender Infrastruktur.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 11.10.2022 zu eigen.
  2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte diese Entwurfsfassung vom 25.01.2023. Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen der Hinweise und der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
  3. Der Bebauungsplan "Becherhalde BA III" sowie die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Becherhalde BA II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 25.01.2023 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.
  4. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Becherhalde BA III" sowie der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Becherhalde BA II" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst.
 

TOP  5
Bebauungsplan "Kirchmoos II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
- Beschluss für ergänzendes Verfahren
- erneuter Auslegungsbeschluss

Aufgrund von Änderungen, die auf Vorschlag der Betroffenen kamen und um jeglichen Zweifel an der Wirksamkeit des Bebauungsplans auszuräumen, wurde ein ergänzendes Verfahren vorgeschlagen. Herr Mc Laren stellte dem Gremium den Bebauungsplan vor. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschloss ein ergänzendes Verfahren im Sinne des § 214 Abs. 4 BauGB bezüglich des Bebauungsplans „Kirchmoos II“ durchzuführen und den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut anzuhören.
  2. Der Gemeinderat stellte den Lageplan vom 24.01.2023, die Begründung vom 24.01.2023, die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan vom 24.01.2023, jeweils in der überarbeiteten Fassung, aufgestellt durch die Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten fest.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Plan vom 24.01.20323 öffentlich auszulegen und die Träger über öffentlicher Belange von der Möglichkeit der Stellungnahme zu unterrichten.
 

TOP  6
Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen - Sachstand

Hauptamtsleiter Wetzel hielt den Sachvortrag und informierte das Gremium über die ersten Eckpunkte, die der Gemeindetag zum Thema Ganztagsbetreuung an den Grundschulen vorgelegt hatte. Der Rechtsanspruch trete zum 01.08.2026 in Kraft. Im Gremium wurde kontrovers diskutiert. Als Fazit zog der Gemeinderat, dass der Gesetzgeber die Städte und Gemeinden vor eine „Herkulesaufgabe“ stelle. Man werde an bestehenden Strukturen festhalten und diese ausbauen, aber man werde auch nicht an baulichen Veränderungen umhinkommen, so Bürgermeister Krattenmacher. Schon jetzt sei man bei bestimmten Räumlichkeiten am Anschlag. Weitere große Herausforderungen werde die Personalbeschaffung, in Zeiten des Fachkräftemangels und die Finanzierung sein. Auch in den Ortschaften möchte man Betreuungsangebote erhalten und wo möglich ausbauen. 

 

TOP  7
Beschaffung VRW für Freiwillige Feuerwehr Kißlegg - Vergabe

Der Vorausgerätewagen (VRW) der Freiwilligen Feuerwehr Kißlegg wurde über die deutsche Vergabe-Plattform ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte über 2 Lose. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss und stimmte der Vergabe des VRW LOS 1 an den günstigsten Bieter, die Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, 70736 Fellbach zum Angebotspreis von 150.112,55 € einschließlich MwSt. zu, sowie der Vergabe des VRW LOS 2 an den günstigsten Bieter, die Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen zum Angebotspreis von 50.756,45 € einschließlich MwSt. 

 

TOP  8
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Erhöhung der Zahl Gemeinderäte auf 22

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Hauptsatzung. Ab der nächsten Wahlperiode des Gemeinderates 2024 – 2029 werden die Sitze von bisher 20 auf 22 Gemeinderatsmitglieder erhöht. Die 22 Sitze verteilen sich auf die Wohnbezirke wie folgt:

Kißlegg-Ort:                            13 Sitze

Kißlegg-Land:                           4 Sitze

Immenried:                               2 Sitze

Waltershofen:                           3 Sitze

 

TOP  9
Neufassung der Marktordnung

Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf der Marktordnung vom 08.02.2023 zu. Es werden somit ab 2023 keine Krämermärkte mehr abgehalten. Die Marktordnung tritt nach Bekanntmachung im Kißlegger zum 01.03.2023 in Kraft. Gleichzeit tritt die bisher gültige Marktordnung vom 16.06.1993 in der Fassung vom 17.01.2018 außer Kraft.

 

TOP  10
Anfragen aus der Bürgerschaft

Es gab keine Anfragen aus der Bürgerschaft.

 

TOP  11
Ausführungsbeschluss
-Kanalsanierung 2023
-Eigenkontrollverordnung (EKVO) 2023 Abschnitt VI

Die Gemeinde Kißlegg unterhält ein Kanalnetz von rd. 80 km Länge. Dieses setzt sich aus Schmutz- und Mischwasserkanälen (rd. 55 km Länge) sowie Regenwasserkanälen und Bachverdolungen (ca. 25 km Länge) zusammen. Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrollverordnung sind die Gemeinden verpflichtet, diese Kanalarten kontinuierlich auf ihren baulichen Zustand hin zu überprüfen. Für das Jahr 2023 ist der Untersuchungsbereich Abschnitt VI: Löhleweg, Eichenweg, Lindenweg, Gebrazhofer Straße, Silcherweg und Erlenweg vorgesehen. Für die Kanalsanierung stehen für das Jahr 2023 weitere Sanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise im Bereich Ortskern Schlossstraße, Herrenstraße und Achweg an.

Der Gemeinderat befürwortete die aufgeführte Vorgehensweise und beauftragt die Verwaltung die o.g. Maßnahmen entsprechend umzusetzen. Zudem ermächtigt er, die Verwaltung die jeweiligen Ingenieurleistungen auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an die Fassnacht Ingenieure aus Bad Wurzach zu vergeben und die Ausschreibungen für die diesjährigen Sanierungsarbeiten und Umsetzung der Eigenkontrollverordnung zu tätigen und an den jeweils preisgünstigsten/wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

TOP  12
Windkraft
- Information über Untersuchungen östlich von Kißlegg

Derzeit finden Untersuchen zum Bau von Windkraftanlagen im östlichen Gemeindegebiet auf privaten Waldflächen zwischen Emmelhofen, Haslach und dem Argensee statt. Die Firma Uhl, vertreten durch Herrn Dr. Matthias Pavel, informierte in der Sitzung den Gemeinderat über dieses Vorhaben. Ein genauer Standort liege noch nicht fest. Hier sollen zwei bzw. drei Windkraftanlagen errichtet werden. Herr Dr. Pavel informierte über die Größe der Anlagen und die weiteren Schritte. Es finden Naturschutzuntersuchen statt, auch sollen die Bürger beteiligt werden. Er bezog sich dabei auf bereits in der näheren Region durchgeführte Projekte, wie bei Hoßkirch und Bad Saulgau. Genehmigungsbehörde sei jedoch das Landratsamt Ravensburg und nicht die Gemeinde selbst. Die Möglichkeit der Mitwirkung von Seiten der Gemeinde sind durch neuere Gesetzesvorgaben deutlich reduziert worden.  Das Gremium zeigte sich größtenteils positiv dem Vorhaben gegenüber gesinnt.

 

TOP  13
Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat nahm die vorliegenden Spenden für den Bikepark und Bauernhofkindergarten dankend zur Kenntnis. 

 

TOP  14
Verschiedenes

Der Bauhof werde aufgrund des milden Winters und des geringeren Wintereinsatzes, die Holzterrasse an der Mensa selber erneuern. Der Gemeinderat stimmte dem zu sowie den Kosten von 34.000 EUR.

Nach der neusten Hochrechnung für die Unterbringung von Flüchtlingen in die Anschlussunterbringungen, werden Kißlegg wahrscheinlich weitere 50 Personen zugeteilt. Ab März werden bereits 80 Personen in dem ehemaligen OMIRA Gebäude untergebracht.

 

TOP  15
Bekanntgaben mit den in nicht öffentlicher Sitzung und von den Ortschaftsräten gefassten Beschlüsse

Bürgermeister Krattenmacher gab bekannt, dass ein Vertrag über das Spritzenhaus für eine gewerbliche Umnutzung mit Sanierung geschlossen und das Bauverfahren in die Wege geleitet wurde. Eine kompaktere öffentliche Toilette werde weiterhin angeboten.

Die Gemeinde habe Planungsverträge für die Bahnsteigsanierungen mit Anhebung des Bahnsteiges auf 55 cm unterzeichnet. In diesem Zusammenhang werde auch ein neues Gleis 13 als Stumpfgleis in den Mittelbahnseig eingebaut um die Umstiegswege zu verkürzen.

In den Räumen der bisherigen Gemeinschaftspraxis in der Emmelhofer Straße soll zum 01.07.2023 mit kommunaler Unterstützung ein Ärztezentrum eingerichtet werden.

Der Kißlegger werde im Außenbereich nur an Abonnenten der Schwäbischen Zeitung ausgeliefert.

Für die Containerunterkünfte in der Zeppelinstraße sei der Bewilligungsbescheid für den Zuschuss über 128.000 EUR eingegangen.

 

TOP  16
Anfragen und Wünsche des Gemeinderates

Ein Gemeinderatsmitglied bemängelte, dass die LED Laternen in Emmelhofen zu hell seien und bat um Überprüfung.

Weiter wurden die Öffnungszeiten der Apotheke angesprochen. Bisher war man es gewohnt, dass die Apotheke immer auch am Mittwochnachmittag offen hatte. Da es aber nur noch eine Apotheke im Ort gibt und aufgrund fehlendem Fachpersonals, könne es wahrscheinlich noch zu weiteren Einschränkungen der Öffnungszeiten kommen.

Es wurde kritisch hinterfragt, warum die Turnhalle über den Jahreswechsel geschlossen war, wenn dennoch die Heizung lief. Kämmerer Kant erklärte, dass die Heizungen in allen öffentlichen Gebäuden aufgrund der Energiesparmaßnahmen heruntergefahren wurden. Aufgrund des Silvesterlaufs die Heizung in der Festhallte jedoch an dem Tag hochgefahren wurde. Während der Schließtage wurde zudem Licht und die Reinigung in den öffentlichen Gebäuden eingespart.

Der CDU-Vorsitzende nahm Stellung zur Berichterstattung über die Amphibiendiskussion in der Januarsitzung und dem Leserbrief von Walter Hudler in der Schwäbischen Zeitung vom 21.01.2023 sowie zum Thema IKOWA

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