Digitales Rathaus
Hier finden Sie digitale Services der Gemeinde Kißlegg von A bis Z
Was ist die BundID?
Die BundID ist ein zentrales Nutzerkonto, das Ihnen den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen ermöglicht.
Mit der BundID und der Online-Ausweis-Funktion können Sie ihre Identität sicher online nachweisen, um Anträge zu stellen und Bescheide sowie Nachrichten in Ihrem persönlichen Postfach zu erhalten.
Informationen zur Registrierung finden Sie hier.
Bürgerservice
Abmeldung ins Ausland „Haupt-/ Nebenwohnsitz abmelden“
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
- ins Ausland umziehen oder
- eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz anmelden? Das ist jetzt online und gebührenfrei möglich! Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Mithilfe des neuen Online-Dienstes entfällt der Gang zum Bürgerbüro komplett.
Link zum Online-Dienst: www.wohnsitzanmeldung.gov.de
Voraussetzungen:
- Smartphone & AusweisApp
- Wohnungsgeberbestätigung (Formular hinterlegen)
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion & dazugehöriger PIN
Wer kann den neuen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung nutzen?
Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen, sowie deren minderjährige Kinder. Nach erfolgter Anmeldung erhalten alle Personen eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung. Für alle Ausweise mit Online-Ausweisfunktion können zudem die Adressdaten auf dem Personalausweis aktualisiert werden. Aufkleber für Reisepass und Personalausweis kommen per Post.
Ablauf:
Die elektronische Wohnsitzanmeldung erfolgt in drei Phasen.
In der ersten Phase melden Sie sich unter www.wohnsitzanmeldung.de mit Ihrem behördlichen Nutzerkonto an. Anschließend erfolgt eine Authentifizierung über die AusweisApp. Ihre hinterlegten Meldedaten im Melderegister werden abgerufen. Nach positiver Überprüfung der bisher hinterlegten Daten können Sie Ihre neue Meldeanschrift eingeben. Sofern Sie in Miete wohnen, laden Sie die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Das Formular hierfür finden Sie hier: Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Dokument, 15,08 KB).
Nachdem die Eingaben von Ihnen bestätigt wurden, wird der Antrag an die Meldebehörde übermittelt.
Sobald die Meldebehörde Ihre Daten überprüft hat, beginnt Phase zwei. Per E-Mail werden Sie über diesen Schritt informiert. Anschließend steht Ihnen die digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Der Online-Dienst leitet Sie zudem an die AusweisApp weiter, um die Chip-Daten des Personalausweises zu aktualisieren.
In der dritten und letzten Phase erhalten Sie von der Bundesdruckerei den Adressaufkleber für Ihren Personalausweis. Der Adressaufkleber wird an Ihre neue Wohnanschrift versandt. Dieser ist mit einem speziellen Sicherheitscode versehen. Falls Sie von einer anderen Gemeinde zugezogen sind und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten Sie zudem eine Wohnortaufkleber für Ihren Pass. Dem Schreiben der Bundesdruckerei liegt eine Anleitung für das Anbringen des Adressaufklebers bei.
Nach erfolgreichem Anbringen des Adressaufklebers ist die elektronische Wohnsitzanmeldung beendet.
Führerschein beantragen
Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.
Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ zum Beispiel Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Führungszeugnis beantragen
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber, und
- das Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Beantragung einer Fahrerlaubnis.
Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister.
Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise
- strafgerichtliche Verurteilungen,
- bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder
- gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen worden ist.
Es werden aber nicht alle Eintragungen im Bundeszentralregister in das Führungszeugnis aufgenommen.
Den Inhalt von Führungszeugnissen bestimmt § 32 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).
Vor allem bei Privatführungszeugnissen sind zahlreiche Eintragungen von der Aufnahme ausgenommen. So finden sich etwa Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten dann nicht in einem Privatführungszeugnis wieder, wenn ihnen keine Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu Grunde lag und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.
Darüber hinaus regeln die §§ 33, 34 BZRG, dass Verurteilungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommmen werden, wenn keine Ausnahme nach § 33 Absatz 2 BZRG vorliegt.
Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.
Beantragt eine Person, die (auch) die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzt, ein Führungszeugnis, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt, welches auch die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates enthält, sofern dieser eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Meldeauskunft beantragen „Auskunft beantragen“
Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.
Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen.
Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Bauen und Gewerbe
Baugenehmigung beantragen
Grundsätzlich ist vor Errichtung oder Abbruch von baulichen Anlagen ein Baugenehmigungsverfahren zu durchlaufen. Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens. Je größer und komplexer, desto umfangreicher wird die Anlage von der Baurechtsbehörde geprüft.
Auch soweit Bauvorhaben von der Baurechtsbehörde nicht geprüft werden, müssen sie den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Bauherr trägt die Verantwortung, dass sein Vorhaben auch die nicht geprüften Vorschriften einhält. Er kann Fachleute mit dieser Aufgabe betrauen und gegebenenfalls auch bevollmächtigen. Beispielsweise müssen Brandschutzvorschriften eingehalten oder die Bestimmungen bezüglich der Abstandsflächen beachtet werden, auch wenn dies von der Baurechtsbehörde nicht explizit überprüft wird. Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen oder sonstige Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.
Berücksichtigen Sie dabei, dass es verschiedene Gebäudeklassen gibt:
- Gebäudeklasse 1:
- freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
- freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
- Gebäudeklasse 2:
- Gebäude (nicht freistehend) mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
- Gebäudeklasse 3:
- sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern
- Gebäudeklasse 4:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern
- Gebäudeklasse 5:
- sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Ausnahme der Wohngebäude sowie Sonderbauten benötigen Sie immer eine Baugenehmigung.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Bauvorhaben nicht möglich.
Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung
Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung
Wollen Sie ein Unternehmen gründen, die Geschäftstätigkeit beenden oder den Standort Ihrer Betriebsstätte ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe in der Regel an- beziehungsweise abmelden.
Hinweis: Manche Gewerbetätigkeiten unterliegen der Erlaubnis- oder Überwachungspflicht. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Achten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Auftragnehmer darauf, dass es bei der Tätigkeit nicht zu einer sogenannten "Scheinselbstständigkeit" kommt, bei der in Wahrheit doch ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird und der Auftragnehmer vom Arbeitgeber wie ein Arbeitnehmer abhängig ist. Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das "Statusfeststellungsverfahren (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit.
Tipp für Handwerksbetriebe: Die Starter-Center der Handwerkskammern Baden-Württemberg (Wird in einem neuen Fenster geöffnet) bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre personen- und betriebsbezogenen Daten nur einmal anzugeben, um sie für alle Gründungsformalitäten, die für einen Handwerksbetrieb erforderlich sind, zu benutzen.
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden:
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Familie und Soziales
Kindergeld / Kinderzuschlag beantragen
Kindergeld / Kinderzuschlag beantragen
Kindergeld oder Kinderzuschlag können Sie online bei der Familienkasse Baden-Württemberg Ost - Standort Ravensburg beantragen. Dies ist eine Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit und für die Auszahlung und Bearbeitung von Kindergeld und Kinderzuschlag im Landkreis Ravensburg zuständig.
Elterngeld beantragen
Das Elterngeld ist eine finanzielle Leistung des Bundes und wird in Baden Württemberg über die L-Bank beantragt.
Mit der BundID und der Online-Ausweisfunktion können Sie den Elterngeldantrag vollständig elektronisch beantragen.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Schwerbehindertenausweis beantragen - Grad der Behinderung (GdB) noch nicht festgestellt
Schwerbehindertenausweis beantragen - Grad festgestellt
Ein Schwerbehindertenausweis kann beantragt werden, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Weitere Informationen finden Sie beim Landratsamt Ravensburg hier.




