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Gemeinde Kißlegg

Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport beantragen

Die „Coronahilfen Profisport 2021“ sind Zuschüsse vom Bund und bieten eine finanzielle Unterstützung für Profisportverein, -unternehmen und verbände auf Bundesebene an.

Die Leistungen dienen der Abmilderung von finanziellen Einbußen bei Ticketeinnahmen und Verlusten, die aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 entstanden sind.
Sie können Zuschüsse im Rahmen der Coronahilfen für den Profisport bekommen, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:

  • Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb, die mit wenigstens einer Mannschaft einer 1., 2. oder einer 3. Liga im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten angehören.
  • Verbände auf Bundesebene, die wenigstens eine Mannschaft im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten haben oder
  • Verbände auf Bundesebene, die regulär wenigstens einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten.
  • Verbände, die 2021 Meisterschaften ohne Zuschauer (“Geistermeisterschaften”) als Qualifikationswettbewerbe für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele Tokio 2021 ausrichten, können eine Kompensation für weggefallene Ticketeinnahmen erhalten,
  • Vereine und Unternehmen, die im Auftrag eines Verbandes einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten, können eine Kompensation für weggefallene Ticketeinnahmen erhalten.

Des Weiteren müssen Sie, um eine Unterstützung erhalten zu können:

  • Ihren Betrieb von einer inländischen Spielstätte oder
    • von einem inländischen Sitz der Vereins-, Unternehmens- oder Verbandsführung aus betreiben

und

  • bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein und
  • dürfen den Vereins- beziehungsweise Geschäftsbetrieb nicht eingestellt haben.

Als Sportverein oder Unternehmen sind Sie für Ihre Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga der Männer nicht antragsberechtigt.

Anträge können Sie ausschließlich durch eine/n von Ihnen Bevollmächtigten eingereicht werden, wie beispielsweise:

  • Steuerberater/Steuerberaterin,
  • Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin,
  • Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder
  • vereidigten Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin.

Sie müssen die Zuschüsse nicht zurückzahlen.

Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport muss die/der von Ihnen Bevollmächtigte über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport müssen Sie über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen. Dafür müssen Sie sich zuerst Registrieren.

Registrierungsverfahren:

  • Der/Die von Ihnen als Antragsteller beauftragte Bevollmächtigte muss sich zunächst im Online-Portal registrieren.
  • Nach Absenden der Registrierungsdaten erhält der/die Bevollmächtigte eine E-Mail zur Verifizierung seiner/ihrer E-Mail-Adresse. Nach erfolgreicher Verifizierung wird ein PIN-Brief an die angegebene Geschäftsadresse des/der Bevollmächtigten versandt.
  • Die PIN wird dann für die eigentliche Antragsstellung benötigt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsadresse des/der Bevollmächtigten zwingend mit der Adresse im jeweiligen Berufsregister übereinstimmen muss, da sonst die Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

  • Das Registrierungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, beispielsweise kann der Versand des PIN-Briefes bis zu 5 Werktage dauern. Daher wird eine frühzeitige Registrierung empfohlen.

Antragstellung:

  • Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über das zur Verfügung gestellte elektronische Verfahren/Online-Portal.
  • Der Link zur Antragsseite wird nach erfolgreicher Registrierung per E-Mail an Ihre/Ihren Bevollmächtigte/n versandt.
  • Ihre/Ihr Bevollmächtigte/r geht auf den Link der Antragsseite und füllt den Antrag aus. Um einen Antrag stellen zu können, wird das Aktenzeichen aus der obengenannten E-Mail und die PIN aus dem PIN-Brief benötigt.
  • Die erforderlichen Unterlagen müssen direkt von Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten im Portal hochgeladen werden. Die Unterlagen müssen nicht zusätzlich per Post an das BVA zugeschickt werden. Die Antragstellung erfolgt vollelektronisch.
  • Nach der Bearbeitung des Antrags erhält die/der von Ihnen bevollmächtige Antragstellerin/Antragssteller den Bewilligungsbescheid oder gegebenenfalls den Ablehnungsbescheid auf dem Postweg.
  • Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach dem der Bewilligungsbescheid zugestellt wurde.

Fristen

  • Registrierung und Antragstellung:
    • bis zum 15. Mai 2021

Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • für die Registrierung:
    • eine Bankbestätigung,
    • einen Nachweis über die Bevollmächtigung durch den Verein/Verband/das Unternehmen,
    • einen Nachweis über die Vertretungsberechtigung des antragstellenden Vereins/Verbands/Unternehmens (bis zu drei Personen).
  • für die Antragsstellung:
    • die tatsächlichen Ticketeinnahmen aus Liga- und Pokalveranstaltungen und regulären Wettbewerben (ohne Umsatzsteuer) vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019 (Summe und veranstaltungsbezogene Aufstellung),
    • die tatsächlichen beziehungsweise geschätzten Ticketeinnahmen aus Liga- und Pokalveranstaltungen und regulären Wettbewerben (ohne Umsatzsteuer) vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 (Summe und veranstaltungsbezogene Aufstellung),
    • den Umsatz vom 1.Januar bis 30. Juni im Jahr 2019 (Summe und monatsbezogene Aufstellung),
    • den Umsatz vom 1. Januar bis 30. Juni im Jahr 2021 (Summe und monatsbezogene Aufstellung),
    • den vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 entstandenen beziehungsweise entstehenden Verlustbetrag (Summe und monatsbezogene Aufstellung).

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel circa 4 Wochen

Zuständigkeit

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Freigabevermerk

Stand: 02.03.2022

Bundesministerium des Innern, für Bau und Infrastruktur (BMI)

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