Leistungen: Gemeidne Kißlegg

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
RegioTV
Es handelt sich hier um einen Streamingdienst für eine Podiumsdiskussion
Verarbeitungsunternehmen
Regio TV Stuttgart GmbH & Co. KG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ermöglicht uns eine Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Wir sind in durch die Auswertung der gewonnen Daten in der Lage, Informationen über die Nutzung der einzelnen Komponenten unserer Webseite zusammenzustellen. Dies hilft uns dabei unsere Webseite und deren Nutzerfreundlichkeit stetig zu verbessern. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse wird dem Interesse der Nutzer an deren Schutz personenbezogener Daten hinreichend Rechnung getragen.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

-

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zwei Bytes der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers
Die aufgerufene Website
Die Website, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist (Referrer)
Die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen werden
Die Verweildauer auf der Webseite
Die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

365 Tage
Datenempfänger

Regio TV Stuttgart GmbH & Co. KG
Naststraße 25
70376 Stuttgart

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutzbeauftragter@regio-tv.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Jetzt Facebook-Fan werden
1200 Jahre
Jubiläum
Leistungen

Hauptbereich

Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

Betreiben Sie selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe? Dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen. Eingetragen werden können

  • natürliche und juristische Personen und
  • Personengesellschaften.

Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist. Eine gewerbliche Niederlassung ist nicht Voraussetzung.

Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst. Das Gewerbe muss in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt sein. Es können auch Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind.

Sie oder die von Ihnen mit der technischen Betriebsleitung beauftragte Person müssen über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen, wenn Sie

  • ein stehendes Gewerbe gründen oder
  • sich an einem Betrieb beteiligen oder
  • sich zusammen mit einem Partner selbständig machen wollen.

Verfahrensablauf

Um Ihr Unternehmen in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Je nach Angebot der Handwerkskammern steht das Antragsformular elektronisch zum Download bereit oder kann über ein Formularcenter direkt ausgefüllt werden. Sie können Ihre Unterlagen auch persönlich einreichen und den Antrag vor Ort ausfüllen.

Mit der Eintragung in die Handwerksrolle ist die Ausstellung einer Handwerkskarte verbunden. Mit der Handwerkskarte können Sie sich später als eingetragener Handwerksbetrieb ausweisen.

Fristen

Anzeige der Handwerkstätigkeit: sofort nach Beginn

Unterlagen

bei Einzelunternehmen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Nachweis über die Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) des Inhabers oder der Inhaberin (bei angestellter Betriebsleitung siehe dort)
  • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)

bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ( GbR):

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter, Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Nachweis über die Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) des oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen (bei angestellter Betriebsleitung siehe dort)
  • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)

bei GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG und anderen inländischen oder ausländischen Gesellschaften:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
      • eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere).

bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin:

  • Betriebsleitererklärung
  • Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit (Kopie des Arbeitsvertrages des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin)
  • Nachweis über die Qualifikation des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.)

Hinweis: Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung und den Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit auch für diese vorlegen.

Kosten

Unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

Zuständigkeit

die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt

Vertiefende Informationen

Wenn Sie die Voraussetzung der Meisterprüfung nicht erfüllen, können Sie in bestimmten Fällen Ausnahmegenehmigungen oder die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses beantragen:

  • Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen Wenn Sie oder Ihr Betriebsleiter beziehungsweise Ihre Betriebsleiterin keine Meisterprüfung abgelegt haben, können Sie unter Umständen über eine Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) den Eintrag in die Handwerksrolle erreichen.
  • Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung für EU-/EWR-Bürger und EU-/EWR-Bürgerinnen (nach § 9 Abs. 1 HWO) beantragen Wenn Sie oder Ihr Betriebsleiter beziehungsweise Ihre Betriebsleiterin Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sind, können Sie unter Umständen über eine Ausnahmebewilligung nach § 9 HwO den Eintrag in die Handwerksrolle erreichen.
  • Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung nach § 7b HWO beantragen Ohne Meisterprüfung können Sie oder Ihr Betriebsleiter beziehungsweise Ihre Betriebsleiterin möglicherweise eine Ausübungsberechtigung (§ 7 b HwO) erhalten.
  • Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk nach § 7a HWO beantragen Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben, können Sie mit dieser Ausübungsberechtigung auch Arbeiten in anderen zulassungspflichtigen Handwerken ausführen.
  • Ausländische Berufsabschlusse für HWK-Berufe – anerkennen lassen Wenn Sie einen ausländischen Berufsabschluss haben, können Sie diesen auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss überprüfen lassen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat dessen ausführliche Fassung am 19.12.2022 freigegeben.

Infobereiche