Leistungen: Gemeidne Kißlegg

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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1200 Jahre
Jubiläum
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Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz - Anerkennung beantragen

Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung.

Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.

Achtung: Da im Bereich der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten kein Gütesiegelsystem
für die Qualität der Bildungsarbeit etabliert ist, gibt es für Anbieter dieser Qualifizierungsmaßnahmen ein gesondertes Anerkennungsverfahren.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen. Nutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular.

Wenn die zuständige Stelle Ihre Einrichtung anerkennt, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Lehnt sie die Anerkennung ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

bis zum 31. August eines Jahres

Unterlagen

Nachweise, die die Voraussetzungen belegen

Kosten

Die allgemeine Anerkennung erfolgt unbefristet und wird mit der Auflage verbunden, mit dem Ende der Laufzeit des Gütesiegels dessen Verlängerung nachzuweisen.

Sie kostet

  • EUR 150,00, wenn Sie ein vom Wirtschaftsministerium bereits zugelassenes Gütesiegel nachweisen.
  • je nach Aufwand bis zu EUR 1.200,00 für die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Gütesiegels, wenn es vom Wirtschaftsministerium noch nicht zugelassen ist.

Die gesonderte Anerkennung im ehrenamtlichen Bereich erhalten Sie für 3 Jahre. Sie kostet EUR 280,00.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb von drei Monaten nach vollständigem Antragseingang

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Freigabevermerk

02.08.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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