Leistungen: Gemeidne Kißlegg

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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RegioTV
Es handelt sich hier um einen Streamingdienst für eine Podiumsdiskussion
Verarbeitungsunternehmen
Regio TV Stuttgart GmbH & Co. KG
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Die Website, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist (Referrer)
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Die Verweildauer auf der Webseite
Die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

365 Tage
Datenempfänger

Regio TV Stuttgart GmbH & Co. KG
Naststraße 25
70376 Stuttgart

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datenschutzbeauftragter@regio-tv.de

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Leistungen

Hauptbereich

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Förderung beantragen

  • Förderung von Maßnahmen, die Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen:
    • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
    • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
    • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
    • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
    • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
  • Förderdauer ist abhängig vom Unterstützungsbedarf
  • Möglich sind Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber
  • Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter kann Träger beauftragen oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine ausstellen

Verfahrensablauf

Die Förderung einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung muss Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter vor Maßnahmebeginn genehmigen.

  • Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im für Sie zuständigen Jobcenter oder in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen dabei, eine geeignete Unterstützung zu erhalten.
  • Sie bekommen dann den Bescheid, ob die Maßnahme gefördert werden kann und welche Kosten übernommen werden.

Sobald Sie die schriftliche Bewilligung erhalten haben, können Sie an der bewilligten Maßnahme teilnehmen.

Ohne schriftliche Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und erhalten kein Arbeitslosengeld mehr.

Fristen

  • Suchen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter

Unterlagen

keine

Kosten

  • für den Antrag: keine
  • für die Teilnahme an der Maßnahme: möglicherweise Unterbringungs-, Verpflegungs- oder Kinderbetreuungskosten, wenn diese nicht durch die Förderung gedeckt sind

Bearbeitungsdauer

Je nach Einzelfall unterschiedlich

Zuständigkeit

die für Ihnre Wohnort zuständige Agentur für Arbeit

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 24.05.2019 freigegeben.

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