Leistungen: Gemeidne Kißlegg

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Die Verweildauer auf der Webseite
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

365 Tage
Datenempfänger

Regio TV Stuttgart GmbH & Co. KG
Naststraße 25
70376 Stuttgart

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Schulfremdenprüfung beantragen

Damit können Sie diese Abschlüsse nachträglich erwerben:

  • Hauptschulabschluss
  • Werkrealschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Hochschulreife

Hinweis: Sie haben einen Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache? In diesem Fall können Sie die Schulfremdenprüfung auch nur in der Fremdsprache ablegen.

Sie müssen sich selbstständig vorbereiten.

Tipp: Viele Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung an.

Die Prüfung findet im Folgejahr am Ende des Schuljahres statt - meist zeitgleich mit der entsprechenden Prüfung an öffentlichen Schulen.

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur Schulfremdenprüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Werden Sie zugelassen, erhalten Sie eine Mitteilung über Termin und Ort, an dem die Prüfung stattfindet. Bei Nichtzulassung erhalten Sie eine Ablehnung mit schriftlicher Begründung.

Hinweis: Eine nichtbestandene Prüfung können Sie einmal wiederholen, frühestens nach einem Jahr.

Fristen

Für die Anmeldung zur Prüfung:

  • Hauptschulabschluss: 1. März
  • Werkrealschulabschluss: 1. März
  • Realschulabschluss: 1. März
  • Hochschulreife: 1. Oktober

Unterlagen

  • Lebenslauf mit Angaben
    • über den bisherigen Bildungsgang
    • gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit
  • Geburtsurkunde oder ein anderer, von einer öffentlichen Stelle ausgestellter Identitätsnachweis, etwa ein Personalausweis oder Reisepass
  • Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (als beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen)
  • Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung (möglicherweise mit Nachweisen)
  • für den Hauptschulabschluss zusätzlich:
    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Hauptschulabschlussprüfung teilgenommen haben
    • Benennung des Wahlfachs der mündlichen Prüfung sowie die Benennung und Beschreibung des Themas der Präsentationsprüfung
    • wenn Sie die Klasse 9 des Gymnasiums besuchen, letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung
  • für den Werkrealschulabschluss zusätzlich:
    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Werkrealschulabschlussprüfung teilgenommen haben
    • die Benennung des Fachs oder des Fächerverbunds, in dem Sie zusätzlich mündlich geprüft werden
  • für den Realschulabschluss zusätzlich:
    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie bereits an der Realschulabschlussprüfung teilgenommen haben
    • die Benennung der Wahlfächer, in denen Sie zusätzlich mündlich geprüft werden,
    • wenn Sie die Klasse 10 des Gymnasiums besuchen, die letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung
  • für die Hochschulreife zusätzlich:
    • Passbild
    • Nachweis über einen Realschulabschluss oder einem diesem Abschluss gleichwertigen Bildungsstand
    • Erklärung darüber, ob und ggf. mit welchem Ergebnis Sie bereits an einer Prüfung zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife teilgenommen haben
    • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

Hinweis: Nähere Angaben zu den verpflichtenden Prüfungsfächern und zur Benennung weiterer Prüfungsfächer finden Sie in den entsprechenden Formularen.

Kosten

keine

Sonstiges

Weitere Hinweise sind auf der Homepage des Kultusministeriums abrufbar unter der Rubrik Schulfremdenprüfung.

Zuständigkeit

  • Hauptschulabschluss, Werkrealschulabschluss und Realschulabschluss: das für Ihren Wohnsitz zuständige Staatliche Schulamt
  • Hochschulreife: in der Regel das für Ihren Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.01.2024 freigegeben.

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