Leistungen: Gemeidne Kißlegg

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Naststraße 25
70376 Stuttgart

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datenschutzbeauftragter@regio-tv.de

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Bundesfreiwilligendienst - sich bewerben

  • Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate.
  • Teilzeit ist möglich, wenn Sie älter als 27 Jahre sind (mindestens 20 Stunden pro Woche).
  • Taschengeld: Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch es ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 390,00 Euro.
  • Beiträge zur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Wenn Sie den 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Während des Bundesfreiwilligendienstes haben Sie Anspruch auf Kindergeld.
  • Grundlage des Einsatzes ist der Abschluss einer individuellen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ werden neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen jährlich bis zu 10.000 neue Plätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung dieser Plätze muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben, d. h. der Einsatz muss in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder der Dienst muss durch geflüchtete Menschen geleistet werden. Das Sonderprogramm ist bis zum 31.12.2018 befristet.

Verfahrensablauf

  • Einsatzstellen finden Sie über die Einsatzstellenbörse des Bundesfreiwilligendienstes. Sie können aber auch in Einrichtungen und Projekten direkt nachfragen. Wichtig ist nur, dass die Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt ist. Wenn diese Einrichtung noch nicht als Einsatzstelle im BFD anerkannt ist, kann sie sich dafür anerkennen lassen.
  • Mit der Einsatzstelle vereinbaren Sie den konkreten Vertragsinhalt Ihres BFD und füllen die Vereinbarung zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes aus. Die Vereinbarung wird, mit den Unterschriften der Beteiligten, von der Dienststelle weitergeleitet.
  • Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben mit der Vereinbarung vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
  • Von der Einsatzstelle erhalten Sie Ort und Uhrzeit des Beginns.

Fristen

Keine

Hinweis: Einsatzstellen und Träger können feste Fristen für Bewerbungen und Dienstantritte festgelegt haben.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der Einsatzstelle.

Kosten

Keine

Sonstiges

Die ersten sechs Wochen des Dienstes gelten als Probezeit.
Der Dienst kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum Monatsende. Daneben kann das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund auch vorzeitig beendet werden, zum Beispiel wegen des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums.

Während des Dienstes gelten das Arbeitsschutz- beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. Bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten haben Sie beispielsweise Anspruch auf 24 Urlaubstage.

Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten dafür ersetzt werden. Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.

Beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
  • ein 12-monatiger Bundesfreiwilligendienst begründet einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I
  • Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren (mindestens 20 Stunden pro Woche)

Zuständigkeit

Ihre Einsatzstelle und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Hinweis: Die für Sie jeweils zuständigen Regionalbetreuer und Regionalbetreuerinnen finden Sie im Portal des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesfamilienministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.10.2018 freigegeben.

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