Leistungen: Gemeidne Kißlegg

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
RegioTV
Es handelt sich hier um einen Streamingdienst für eine Podiumsdiskussion
Verarbeitungsunternehmen
Regio TV Stuttgart GmbH & Co. KG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ermöglicht uns eine Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Wir sind in durch die Auswertung der gewonnen Daten in der Lage, Informationen über die Nutzung der einzelnen Komponenten unserer Webseite zusammenzustellen. Dies hilft uns dabei unsere Webseite und deren Nutzerfreundlichkeit stetig zu verbessern. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse wird dem Interesse der Nutzer an deren Schutz personenbezogener Daten hinreichend Rechnung getragen.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

-

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zwei Bytes der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers
Die aufgerufene Website
Die Website, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist (Referrer)
Die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen werden
Die Verweildauer auf der Webseite
Die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

365 Tage
Datenempfänger

Regio TV Stuttgart GmbH & Co. KG
Naststraße 25
70376 Stuttgart

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutzbeauftragter@regio-tv.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Jetzt Facebook-Fan werden
Leistungen

Hauptbereich

Der Führungslehrgang an der Führungsakademie

Der Führungslehrgang der Führungsakademie dient der Vorbereitung von besonders qualifizierten Nachwuchskräften auf leitende Funktionen in der Landesverwaltung bzw. in den entsendenden Organisationen. Dem intersektoralen Auftrag folgend, stehen für nationale wie internationale Bewerbungen außerhalb der Landesverwaltung Teilnahmeplätze zur Verfügung.

Nähere Informationen zum jeweils aktuellen Führungslehrgang entnehmen Sie der Internetseite der Führungsakademie.

Verfahrensablauf

Teilnehmende aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg

Die Amtschefinnen und Amtschefs der Ressorts benennen dem Staatsministerium ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Führungslehrgang. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt flexibel entsprechend der Personalentwicklungsplanung der Ressorts. Jedes Ressort besetzt in eigener Zuständigkeit ein bis drei Plätze. Möchte ein Ressort mehr als 2 Plätze in Anspruch nehmen, ist eine Vorabstimmung mit der Führungsakademie sinnvoll. Für den Bereich der Regierungspräsidien liegt die Zuständigkeit der Teilnehmenden-Auswahl beim jeweiligen Fachressort, welches das Innenministerium über seine Entscheidung rechtzeitig informiert.

Teilnehmende außerhalb der Landesverwaltung Baden-Württemberg

Interessierte Organisationen außerhalb der Landesverwaltung können geeignete Bewerberinnen und Bewerber direkt bei der Führungsakademie melden. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Führungsakademie im Rahmen eines Auswahl-Assessments. Die Führungsakademie nimmt bei Bedarf eine Vorauswahl für die Teilnahme am Assessment vor. Eine direkte Bewerbung von externen Interessentinnen und Interessenten ist nicht möglich.

Die für den Führungslehrgang benannten Teilnehmenden nehmen im Rahmen der „Brücke zur Akademie“ an einem Potenzial-Assessment-Center teil.

Fristen

Es gilt die in der jeweiligen Ausschreibung genannte Anmeldefrist.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen entnehmen Sie der jeweiligen Ausschreibung. Diese finden Sie auf der Internetseite der Führungsakademie (URL: https://www.diefuehrungsakademie.de/fuehrungslehrgang)

Kosten

Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Landesverwaltung werden von ihrer Dienststelle für die Präsenzphase an die Führungsakademie Baden-Württemberg abgeordnet. Sie erhalten während dieser Zeit Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) oder bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Trennungsgeld. Während der berufsbegleitenden Phase übernimmt die Führungsakademie für die Teilnahme an den Lehrgangswochen und den Projekten die Reisekosten nach LRKG. Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben.

Entsendende Organisationen außerhalb der Landesverwaltung zahlen eine Teilnahmepauschale in Höhe von 1.000 Euro je Person jeweils für die Präsenzphase und die berufsbegleitende Phase. Reisekosten, die im Rahmen des Lehrgangs entstehen, müssen von den Teilnehmenden selbst getragen und mit ihren entsendenden Organisationen eigenverantwortlich abgerechnet werden. Für Teilnehmende aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und kleineren Verbänden kann die Gebühr im Einzelfall auch verringert werden. Zusätzlich können im Einzelfall (z.B. Teilnehmende aus den MOE-Staaten) auch Stipendien über den Verein der Absolventen und Freunde der Führungsakademie gewährt werden.

Bearbeitungsdauer

-

Bezugsort

-

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Keine-

Zuständigkeit

die Führungsakademie Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Führungsakademie Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 14.06.2022 freigegeben.

Infobereiche