Lebenslagen: Gemeidne Kißlegg

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Recherche

Bevor Sie ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anmelden, sollten Sie eine Recherche durchführen, um herauszufinden, ob Ihre Lösung wirklich neu ist. Recherchieren können Sie z. B. in einem Patentinformationszentrum.

Für Baden-Württemberg zuständig ist das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg in Stuttgart, das zusätzlich auch eine wöchentliche kostenlose Erfindererstberatung mit einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt anbietet. Natürlich können Sie auch das Angebot in den Recherchesälen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München oder Berlin.

Hinweis: Das DPMA stellt auf seinen Seiten Informationen und Datenbanken für die Recherche zur Verfügung, die Sie nutzen können.

Auch private Informationsvermittlungen führen Patentrecherchen durch. Empfehlenswert ist allerdings die Recherche in einem Patentinformationszentrum, z.B. im Patent- und Markenzentrum BW in Stuttgart, da Sie dort auf Wunsch kompetente Unterstützung bei der Recherchevorbereitung und -durchführung erhalten. Ersterfinderinnen und Ersterfinder können vielfach nicht überblicken, welche technischen und rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind. Auch im Hinblick auf die Vollständigkeit Ihrer Recherche ist eine kompetente Beratung notwendig.

Wenn das Rechercheergebnis zeigt, dass die gefundene Lösung voraussichtlich neu ist, sollten Sie sich vergewissern, ob die Erfindung auch die übrigen Schutzvoraussetzungen erfüllt. Insbesondere gilt das für den erfinderischen Schritt, dessen Beurteilung einwesentlicher Bestandteil des Patentprüfungsverfahrens ist.

Recherche

Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie - wie bei allen Schutzrechten - eine Recherche durchführen, um zu prüfen, ob das von Ihnen entwickelte Design wirklich neu ist. Designs gelten auch dann als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden. Darüber hinaus muss sich der Gesamteindruck des Designs vom Gesamteindruck anderer, bereits bekannter oder angemeldeter Designs unterscheiden. Das Design muss "Eigenart" besitzen.

Empfehlenswert ist die Recherche in einem Patentinformationszentrum, da Sie dort auf Wunsch kompetente Unterstützung bei der Recherchevorbereitung und -durchführung erhalten - besonders dabei, welche rechtlichen Aspekte Sie berücksichtigen müssen. Auch im Hinblick auf die Vollständigkeit Ihrer Recherche ist eine Beratung durch Fachleute empfehlenswert.

Wenn die Recherche ergibt, dass Ihr Design neu und "eigenartig" ist, können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Register stellen.

Mit einem Eingetragenen Design können Sie das Design Ihres Produktes zunächst für fünf Jahre schützen lassen. Durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr können Sie den Schutz dann alle fünf Jahre um weitere fünf Jahre verlängern. 25 Jahre nach dem Anmeldetag endet der Schutz in jedem Fall.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 02.10.2020 freigegeben.

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