Lebenslagen: Gemeidne Kißlegg

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

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Sogenannte Sekten und Psychogruppen

In unserer heutigen Zeit existiert ein unübersichtlicher Markt von religiös-weltanschaulichen Angeboten. Solche, von denen Gefahren auf die individuelle Freiheit, auf die Gesundheit oder gar auf die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgehen können, sind nach wie vor Gegenstand der öffentlichen Thematisierung. Diese nutzen das natürliche menschliche Bedürfnis nach Zugehörigkeit, Orientierung und Lebensglück aus und instrumentalisieren es für eigene Zwecke.

Der Halt, den viele bislang in Familie, Kirche oder Verein gefunden haben, bröckelt. Dies macht es Anbietern auf dem so genannten Psychomarkt umso leichter, Kunden zu finden, die sehnsüchtig nach Hilfsangeboten greifen. Oft versprechen sie mehr als sie einhalten können oder gefährden die Hilfesuchenden in ihrer körperlichen oder psycho-sozialen Gesundheit. Hinter attraktiven Fassaden und Hochglanzbroschüren versteckt, sind die Gefahren nicht auf Anhieb erkennbar.

Dagegen helfen nur Aufklärung und Orientierung.

In Baden-Württemberg besteht seit 1993 eine Arbeitsgruppe der Ministerien für Fragen zu sog. Sekten und Psychogruppen. Sie hat den Auftrag, über deren Wirken, sofern hiervon Gefahren für geschützte Rechtsgüter ausgehen bzw. der begründete Verdacht hierfür besteht, zu informieren, aufzuklären und erforderlichenfalls öffentlich zu warnen. Die Koordinierungsstelle vermittelt bei Bedarf Betroffene und Ratsuchende an kompetente Beratungsstellen und bietet Informationsmaterial an. Die Koordinierungsstelle ist nicht befugt, gefährliche religiös-weltanschauliche Angebote im Allgemeinen zu überprüfen bzw. Ermittlungen gegen Anbieter oder Mitglieder einzuleiten. Gewinnt sie jedoch aus ihrer Tätigkeit Erkenntnisse mit einem strafrechtlich relevanten Zusammenhang, können die zuständigen Staatsanwaltschaften hiervon benachrichtigt werden.

Freigabevermerk

  • 05.07.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

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