Informationen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 in der Gemeinde Kißlegg
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben nach dem Ganztagesförderungsgesetz (GaFöG) zunächst die Kinder der ersten Klassenstufe an den Grundschulen und in den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren einen Anspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung. Dieser wird dann in den folgenden Jahren bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulklassen 1-4 schrittweise um jeweils eine weitere Klassenstufe aufgebaut.
Aus den bislang von Bund und Land bekannten Rahmenbedingungen hat die Gemeindeverwaltung ein Eckpunktepapier für die Gemeinde Kißlegg und ihre Teilorte entwickelt, welchem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.01.2026 zugestimmt hat.
Die mit der Stiftung St. Anna bisher umgesetzte Hort- und Kernzeitbetreuung (KZB) deckt dabei den Rechtsanspruch mit acht Zeitstunden je Schultag bis 15:35 Uhr voll ab; eine erweiterte Hortbetreuung bis 17 Uhr ist bei Bedarf künftig zubuchbar. Auch in den Ferien wird von 7-15 Uhr mit Ausnahme von 20 Schließtagen pro Schuljahr eine rechtsanspruchserfüllende Betreuung angeboten, welche nur wochenweise buchbar sein wird.
Im Schuljahr 2026/27 wird aufgrund der Schließzeiten (20 Schließtage) in folgenden Ferien keine Betreuung angeboten:
Weihnachtsferien (23.12.2026 – 08.01.2027)
Fasnet (05.02.2027)
Christi Himmelfahrt (07.05.2027)
Pfingstferien (17. – 28.05.2027)
So können Familien bereits jetzt verlässlich ihren Urlaub übers Jahr hinweg planen.
Da der Rechtsanspruch erst mit dem Tag der Einschulung beginnt, findet die Sommerferienbetreuung 2026 noch im bisher gewohnten Rahmen statt (hierfür können die Anmeldungen vom 02.-20.02.2026 erfolgen).
Wichtig zu wissen ist für Eltern mit Blick auf den Rechtsanspruch: sowohl die Anmeldung zur Hort- und KZB als auch für die Ferien erfolgt im Zuge der Schulanmeldung und muss jeweils verbindlich spätestens zum 15.03.2026 für das kommende Schuljahr 2026/27 erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung, Frau Winter, wenden. E-Mail, Telefonnummer: Tel. 07563/936-155
Das Eckpunktepapier zum Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung finden Sie hier (PDF-Dokument, 114,70 KB).



