Informationen
zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 in der Gemeinde Kißlegg sowie zur Ferienanmeldung für 2026/27 für die Grundschulklassen
Wie im Januar 2026 bereits im Kißlegger berichtet, haben ab dem Schuljahr 2026/27 nach dem Ganztagesförderungsgesetz (GaFöG) zunächst die Kinder der ersten Klassenstufe an den Grundschulen, in den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie in den Juniorklassen einen Anspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung. Dieser wird dann in den folgenden Jahren bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulklassen 1-4 schrittweise um jeweils eine weitere Klassenstufe aufgebaut. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat die ab dem Schuljahr 2026/27 gültigen Gebühren beschlossen.
Im Rahmen der Vorbereitungen zur Betreuungskonzeption ab Beginn des Rechtsanspruchs wurde unter anderem die weitere Zusammenarbeit mit dem Personal der Stiftung St. Anna beschlossen.
Die Gebühren werden künftig -wie die Kindergartengebühren- entsprechend der in einem Haushalt lebenden Kinder von der Gemeinde in 12 Monatsbeiträgen erhoben.
Der Monat August kann allerdings für Hortkinder zu einer Doppelbelastung führen, wenn dort eine Ferienbetreuung stattfinden soll. Daher wurde im Gemeinderat ein Entlastungsbeschluss gefasst. Für im jeweiligen Schuljahr angemeldete Hortkinder beträgt die Ferienbetreuungsgebühr in den Sommerferien 45 € je Woche, für alle anderen Kinder 90 €.
Die Gebühren werden künftig von der Gemeinde Kißlegg eingezogen (bisher durch die Stiftung St. Anna). Ebenso erfolgen Anmeldung und Platzvergabe künftig über die Gemeindeverwaltung.
Die mit der Stiftung St. Anna bisher umgesetzte Hort- und Kernzeitbetreuung (KZB) deckt dabei den Rechtsanspruch mit acht Zeitstunden je Schultag Mo-Do bis 15:35 Uhr, (Fr. bis 15 Uhr) voll ab; eine erweiterte Hortbetreuung bis 17 Uhr (Mo-Do) ist bei Bedarf künftig zusätzlich buchbar. Auch in den Ferien wird von 7-15 Uhr mit Ausnahme von 20 Schließtagen pro Schuljahr eine rechtsanspruchserfüllende Betreuung in Kißlegg angeboten, welche nur wochenweise und je Kind für je 90 € buchbar sein wird.
Im Schuljahr 2026/27 wird aufgrund der Schließzeiten (20 Schließtage) in folgenden Ferien keine Betreuung angeboten:
Weihnachtsferien (23.12.2026 – 08.01.2027)
Fasnet (05.02.2027)
Freitag nach Christi Himmelfahrt (07.05.2027)
Pfingstferien (17. – 28.05.2027)
So können Familien verlässlich ihren Urlaub über das Jahr hinweg planen.
Da der Rechtsanspruch erst mit dem Tag der Einschulung im September 2026 beginnt, findet die Sommerferienbetreuung 2026 noch im bisher gewohnten Rahmen statt (hierfür sind die Anmeldungen bereits erfolgt).
Wichtig zu wissen ist für Eltern mit Blick auf den Rechtsanspruch: sowohl die Anmeldung zur Hort- und KZB als auch für die Ferien erfolgt im Zuge der Schulanmeldung und muss künftig jeweils verbindlich spätestens zum 15.03. eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr erfolgen; diese wurde in Kißlegg im Rahmen der Schulanmeldung bereits im Februar 2026 abgefragt.
Ferienbetreuung Kl. 1-4:
Uns ist bewusst, dass der Rechtsanspruch viele Neuerungen mit sich bringt und Urlaub oftmals nicht ein ganzes Jahr im Voraus planbar ist.
Deshalb haben wir für das nun erste rechtsanspruchserfüllende Schuljahr 2026/27 die vom Land Baden-Württemberg vorgegebene Anmeldefrist (zum 15.03.) - für die Ferienbetreuung - bis zum 30.06.2026 verlängert.
Nachdem die rechtsanspruchserfüllenden Anmeldungen der künftigen Erstklässler zur Ferienbetreuung bereits zum 15.03.2026 erfolgt sind (Nachmeldungen sind noch bis zum 30.06.2026 möglich), können nun im zweiten Schritt die Anmeldungen für die Klassen 2 - 4 im Schuljahr 2026/27 erfolgen. Auch hier läuft die Frist bis zum 30.06.2026. Spätere Anmeldungen können nur bei freien Plätzen berücksichtigt werden. Bitte fragen Sie also auch nach dem 30.06. nach freien Plätzen, falls Sie bei Ihrem Arbeitgeber erst sehr spät die Urlaubsplanung abgeben können.
Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Hort-Gebühren nicht tragen können, gibt es die Möglichkeit, beim örtlichen Jugendamt/Landratsamt Ravensburg einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung zu stellen.
Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie teilweise ganz übernommen werden.
Die Gebührenermäßigung hängt auch von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage beim Landratsamt Ravensburg.
Gerne können wir Sie dabei auch unterstützen – kommen Sie ggf. auf uns zu.
Geben Sie das Anmeldeformular 2026-2027 (PDF-Dokument, 269,98 KB) sowie die Einverständniserklärung (PDF-Dokument, 98,84 KB) bitte direkt beim Bürgermeisteramt Kißlegg, Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg ab oder senden diese per E-Mail an Frau Winter E-Mail.
In besonders gelagerten Fällen können wir uns Ihre Situation anschauen und gemeinsam nach einer Lösung suchen – hierfür steht Ihnen Frau Winter Telefonnummer: 07563/936155 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung, Frau Winter, wenden. E-Mail, Telefonnummer: Tel. 07563/936-155
Das Eckpunktepapier zum Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung finden Sie hier (PDF-Dokument, 114,70 KB).




